EU-Tax-Omnibus: Wie Unternehmen künftig von weniger Steuerbürokratie profitieren könnten

Weniger Bürokratie, effizientere Steuerprozesse: Die EU plant umfassende Vereinfachungen im internationalen Steuerrecht. Mit dem EU-Tax-Omnibus verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, internationale Steuer- und Meldepflichten einfacher und effizienter zu gestalten. Zwar handelt es sich bislang lediglich um Reformvorschläge, dennoch sollten international tätige Unternehmen die Entwicklungen bereits jetzt im Blick behalten. Der Beitrag zeigt, welche Erleichterungen geplant sind und welche Auswirkungen sie auf die steuerliche Compliance haben könnten.

Beitrag von Tobias Harnisch —

Internationale Steuerregeln werden immer komplexer. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen kennen die Herausforderung: Neue europäische und internationale Steuervorgaben kommen hinzu, bestehende Regelungen werden erweitert und Dokumentationspflichten nehmen stetig zu. Für viele Unternehmen liegt die größte Belastung dabei nicht in einer höheren Steuerlast, sondern im wachsenden Verwaltungsaufwand. Unterschiedliche Meldepflichten, umfangreiche Nachweise und mehrere parallel geltende Regelungen binden Zeit und personelle Ressourcen.

Genau hier setzt der sogenannte EU-Tax-Omnibus an. Die Europäische Kommission hat hierzu im März 2025 ein Maßnahmenpaket mit konkreten Reformvorschlägen vorgestellt. Ziel ist es nicht, Unternehmen durch niedrigere Steuerssätze zu entlasten. Vielmehr sollen bestehende europäische Steuerregelungen besser aufeinander abgestimmt, Doppelregelungen abgebaut und insbesondere Dokumentations-, Nachweis- und Verfahrenspflichten vereinfacht werden.

Wichtig: Bei den Vorschlägen handelt es sich noch nicht um geltendes Recht. Das europäische Gesetzgebungsverfahren läuft – einzelne Inhalte können sich noch ändern.

Worum geht es?
Mit dem EU-Tax-Omnibus möchte die Europäische Kommission den administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerverwaltungen reduzieren. Nach Angaben der Kommission könnten die Verwaltungskosten europaweit um rund sieben Milliarden Euro sinken, wovon ein erheblicher Teil unmittelbar den Unternehmen zugutekommen soll.

Warum besteht Reformbedarf?
In den vergangenen Jahren hat sich das internationale Unternehmensteuerrecht erheblich verändert. Ausgangspunkt waren unter anderem die OECD-/G20-Initiativen gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS). Darauf aufbauend wurden zahlreiche europäische Regelungen geschaffen oder erweitert. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two), die auf den OECD-Mustervorschriften beruht und innerhalb der EU durch die Mindeststeuerrichtlinie umgesetzt wurde.

Unternehmen müssen heute zahlreiche nationale und europäische Vorschriften parallel beachten. Das führt häufig dazu, dass identische Informationen mehrfach aufbereitet, verschiedene Nachweispflichten erfüllt und unterschiedliche steuerliche Verfahren nebeneinander durchgeführt werden müssen.

Was soll konkret vereinfacht werden?
Die Europäische Kommission schlagt keine grundlegende Neugestaltung des Unternehmensteuerrechts vor. Der Schwerpunkt liegt auf vier Richtlinienbereichen:

ATAD (Anti Tax Avoidance Directive)

Bestimmte Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung sollen besser mit der Mindeststeuer verzahnt werden, um parallele Belastungen und überschneidende Regelungen zu vermeiden.

Mutter-Tochter-Richtlinie

Einzelne Vorschriften sollen besser mit anderen europäischen Steuervorschriften abgestimmt werden, damit Doppelregelungen vermieden und der Verwaltungsaufwand innerhalb von Unternehmensgruppen reduziert werden kann.

Zins- und Lizenzrichtlinie

Die Voraussetzungen für Quellensteuerentlastungen bei konzerninternen Zins- und Lizenzzahlungen sollen vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang ist auch die bereits verabschiedete FASTER-Richtlinie (Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes) relevant, die eng mit dem Omnibus-Paket verzahnt ist und für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlungen unmittelbar Bedeutung hat.

Streitbeilegungsrichtlinie

Verfahren zur Vermeidung und Beseitigung von Doppelbesteuerungen sollen beschleunigt und für mehr Unternehmen zugänglich werden.

Pillar Two: Konkrete Vereinfachungen im Detail
Unternehmen, die bereits den umfangreichen Vorgaben der globalen Mindeststeuer (Pillar Two) unterliegen, sollen künftig in bestimmten Bereichen nicht zusätzlich vergleichbare Anforderungen aus anderen europäischen Regelwerken erfüllen müssen. Konkret sind u. a. folgende Erleichterungen vorgesehen:

  • Vereinfachung der UTPR (Undertaxed Profits Rule) in bestimmten Konstellationen, insbesondere bei Gruppen mit überschaubarer internationaler Struktur
  • Erleichterungen beim Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT) Safe Harbour – Unternehmen, die den Safe Harbour in Anspruch nehmen, sollen von zusätzlichen Prüfpflichten entlastet werden
  • Reduzierung von Doppelanforderungen zwischen dem Country-by-Country Reporting (CbCR) und dem GloBE Information Return, damit gleiche Daten nicht mehrfach in unterschiedlichen Formaten geliefert werden müssen

DAC 9: Koordinierte Meldepflichten auf EU-Ebene
Ein weiterer – im ursprünglichen Entwurf häufig übersehener – Baustein des Omnibus-Pakets ist die Neufassung der Amtshilferichtlinie (DAC 9). Sie sieht eine koordinierte Umsetzung der Pillar-Two-Meldepflichten (GloBE Information Return) auf EU-Ebene vor. Das bedeutet:

  • Einführung eines einheitlichen EU-Rahmens für den automatischen Austausch von GloBE-Informationen zwischen den Mitgliedstaaten
  • Vermeidung paralleler nationaler Meldepflichten in verschiedenen EU-Staaten für denselben Sachverhalt
  • Besonders relevant für Gruppen mit Tochtergesellschaften in mehreren EU-Ländern

DAC 9 ist für international tätige Unternehmensgruppen hochrelevant und sollte bei der Planung künftiger Compliance-Prozesse frühzeitig berücksichtigt werden.

Zeitplan: Wann tritt das neue Recht in Kraft?
Die Kommissionsvorschläge müssen das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Erste Trilog-Diskussionen zwischen Kommission, Rat und Parlament sind für 2025/2026 zu erwarten. Mit einer finalen Verabschiedung und anschließender Umsetzung in nationales Recht ist frühestens 2027 zu rechnen – je nach politischem Verlauf auch später. Unternehmen sollten die Entwicklung daher kontinuierlich verfolgen und ihre internen Prozesse rechtzeitig anpassen.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen liegt der eigentliche Nutzen der Reform nicht in niedrigeren Steuersätzen. Vielmehr könnten künftig Doppelprüfungen, mehrfach zu erfüllende Dokumentationspflichten und aufwendige Nachweisverfahren reduziert werden. Davon profitieren nicht nur große Konzerne. Auch viele mittelständische Unternehmen verfügen über Tochtergesellschaften im Ausland, internationale Beteiligungen oder grenzüberschreitende Finanzierungs- und Lizenzstrukturen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Auch wenn die Vorschläge noch nicht beschlossen sind, empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen. Insbesondere Unternehmen, die:

  • bereits unter die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) fallen,
  • internationale Beteiligungsstrukturen unterhalten,
  • konzerninterne Finanzierungen oder Lizenzmodelle nutzen oder
  • regelmäßig grenzüberschreitende Dividenden-, Zins- oder Lizenzzahlungen leisten,

sollten beobachten, welche Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren tatsächlich umgesetzt werden. Es empfiehlt sich außerdem, bestehende internationale Steuerstrukturen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf die eigene Steuerplanung und steuerliche Compliance haben könnten.

Fazit
Der EU-Tax-Omnibus ist noch kein neues Steuerrecht. Die Reformvorschläge zeigen jedoch deutlich, dass die Europäische Kommission den steigenden Verwaltungsaufwand für Unternehmen erkannt hat. Im Mittelpunkt stehen einfachere Verfahren, weniger Doppelregelungen und eine bessere Abstimmung bereits bestehender europäischer Vorschriften – ergänzt durch neue Koordinationsmechanismen wie DAC 9 und die FASTER-Richtlinie.

Ob und in welchem Umfang die Vorschläge letztlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Für international tätige Unternehmen lohnt es sich jedoch schon heute, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen – und bestehende Strukturen im Lichte der geplanten Änderungen zu reflektieren.

Sie haben Fragen zum EU-Tax-Omnibus oder möchten Ihre internationalen Steuerstrukturen frühzeitig überprüfen?
Unsere Experten bei SKNvonGeyso RA StB WP Partnerschaft mbB stehen Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir beobachten die Entwicklungen für Sie und begleiten Sie bei der Anpassung Ihrer Compliance-Prozesse.

Tobias Harnisch LL.B.

Steuerberater

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