Die KI-Verordnung tritt am 01.08.2024 in Kraft

Obwohl das Potenzial von Künstlicher Intelligenz („KI“) für die Wirtschaft, Bildung, Gesundheitsvorsorge und viele weitere Bereiche enorm ist, birgt der grenzenlose Einsatz auch erhebliche Gefahren. Würde man einen unkontrollierten Einsatz von KI befürworten, könnte dies z.B. dazu führen, gesellschaftliche Vorurteile zu vertiefen oder soziale Meinungsbildungsprozesse zu manipulieren, wenn die Ergebnisse ungeprüft übernommen würden.

Welche Regelungen gelten jetzt?

Partner-Beitrag von Carina Tolle-Lehmann LL.M. —

Wir berichteten bereits in unserem Artikel vom 09.01.2024 kurz über die Ziele und Inhalte der geplanten sogenannten KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act-AI-Act). Obwohl das Potenzial von Künstlicher Intelligenz („KI“) für die Wirtschaft, Bildung, Gesundheitsvorsorge und viele weitere Bereiche enorm ist, birgt der grenzenlose Einsatz auch erhebliche Gefahren. Würde man einen unkontrollierten Einsatz von KI befürworten, könnte dies z.B. dazu führen, gesellschaftliche Vorurteile zu vertiefen oder soziale Meinungsbildungsprozesse zu manipulieren, wenn die Ergebnisse ungeprüft übernommen würden.

Um diesen Risiken Herr zu werden, hatte es sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, hier mit einem gesetzlichen Rahmen gegenzusteuern. Der Einsatz von KI-Systemen sollte nicht nur zum Teil reglementiert werden, sondern der Einsatz sollte auch transparenter gestaltet sein, womit auch die Grundrechte der EU-Bürger Schutz erfahren würden. Folglich war die KI-Verordnung, auch „AI-Act“ genannt, geboren. Nach langen Diskussionen wurde die KI-Verordnungverabschiedet und nunmehr auch am 12.07.2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach dem Inhalt der KI-Verordnung tritt diese 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, mithin am 01.08.2024. Allerdings gelten nicht alle Regelungen ab sofort, sondern es wurden Übergangsfristen von bis zu 2 Jahren mit aufgenommen. Insofern wird die KI-Verordnung in Gänze erst ab dem 02.08.2026 Geltung erlangen. Dennoch ist Vorsicht geboten. Die ersten Regelungen werden bereits 6 Monate nach Inkrafttreten der KI-Verordnung, also am 02.02.2025, wirksam werden.

Folgender Zeitplan ist nach der Verordnung vorgesehen (vgl. Art. 113):

  • Die Kapitel I (Allgemeine Bestimmungen) und II (Verbotene Praktiken im KI-Bereich) gelten ab dem 2.02.2025;
  • Kapitel III Abschnitt 4 (Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen), Kapitel V (KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck), Kapitel VII (Governance) und Kapitel XII (Sanktionen) sowie Artikel 78 (Vertraulichkeit) gelten ab dem 02.08.2025 mit Ausnahme des Artikels 101 (Geldbußen für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck);
  • Artikel 6 Absatz 1 (Einstufungsvorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme) und die entsprechenden Pflichten gemäß dieser Verordnung gelten ab dem 02.08.2027.

Der zeitliche Geltungsbeginn folgt also dem risikobasierten Ansatz der Verordnung. Zunächst werden bestimmte Praktiken der KI verboten, worunter z.B. das Social Scoring fällt oder biometrische Echtzeit-Fernüberwachungssysteme in öffentlichen Räumen zur Strafverfolgung. Dann werden nach und nach die Strukturen aufgebaut.

Es ist aber bereits jetzt schon sinnvoll, sich mit der KI-Verordnung auseinanderzusetzen und sich auf die neuen Anforderungen einzustellen bzw. die Einhaltung sicherzustellen, insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmen schon KI-Systeme einsetzen oder entwickeln.
Wir von SKNvonGEYSO beraten Sie gern zu diesem Thema und helfen Ihnen bei der Risikoeinstufung Ihrer KI.

Carina Tolle-Lehmann LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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