Mehr als ein Ass im Ärmel: Gute AGB!

Gemessen an der überragenden Bedeutung des Rechts der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erstaunt es einen jeden Tag neu, wie wenig Aufmerksamkeit selbst große Unternehmen auf aktuelle und rechtlich durchsetzbare AGB legen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das mag zum einen daran liegen, dass man denken könnte, dass „AGB“ nur bei der Fahrt in eine Autowaschanlage oder beim Kauf eines neuen Fernsehers eine Rolle spielen. Zum anderen verhält es sich bei vielen Unternehmen glücklicherweise so, dass Hunderte von Rechtsgeschäften und Verträgen ohne jedes Problem abgewickelt werden. Bei über 95% aller dieser Rechtsgeschäfte werden in der Regel aber AGB zum Tragen kommen, denn als „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ gelten alle „für eine Vielzahl von Fällen vorformulierte“ Klauseln, und zwar (das ist auf der ganzen Welt einmalig!) auch bei Verträgen zwischen Unternehmen.

Kommt es zu einer rechtlichen Meinungsverschiedenheit, hat oft die Vertragspartei mit den besseren AGB auch die besseren Karten. Sind die AGB aber veraltet, überraschend oder unklar formuliert, wendet sich das Blatt: Dann gilt die vertragliche Regelung schlicht als nicht existent. Das kann fatale Folgen haben – sehen die AGB eines Verkäufers z.B. eine Gewährleistung von sechs Monaten vor, ist das unwirksam und es gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Noch gravierender ist das bei der Haftung: Berücksichtigen die AGB nicht die vielen feinen Rückausnahmen des BGH, ist die gesamte Haftungsklausel unwirksam. Und da es nun mal im BGB keine gesetzliche Haftungsbeschränkung gibt, haftet diese Vertragspartei grundsätzlich unbeschränkt.

Das hat übrigens nicht nur im alltäglichen Rechtsverkehr unliebsame Konsequenzen, sondern auch, wenn Unternehmen Kapital benötigen, Investoren suchen oder sie verkauft werden sollen: Anwälte prüfen dann nämlich, ob die Verträge dieses Unternehmens dem strengen AGB-Recht standhalten. Ist das nicht der Fall, sinkt ggf. der Kaufpreis. Entsprechend sollte sich jedes Unternehmen bessere Karten verschaffen und prüfen lassen, ob seine Verträge AGB-rechtskonform sind, damit sie im Fall der Fälle vor Gericht richtig ausgespielt werden können, idealerweise natürlich als „Ass“.

Dr. Hermann Lindhorst

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht

Bild: © shutterstock / science photo

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