Aylin Rommel-Oruç
Rechtsanwältin
Gerade im Zuge der Corona-Pandemie hat das mobile Arbeiten immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die neu geschaffenen Möglichkeiten bringen nunmehr auch weitergehende Fragen – wie etwa die Möglichkeit des Arbeitens aus dem Ferienhaus im Süden – mit sich. Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung.
Mit der Corona Pandemie hat das mobile Arbeiten auch in Deutschland an neuer Bedeutung gewonnen. Die mit dem mobilen Arbeiten einhergehende Flexibilität ist aus den Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Diese Entwicklung beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf die klassischen Formen des mobilen Arbeitens – etwa von einem Cafe, einem Park oder einem Co-Working Space. Immer häufiger haben Arbeitnehmer nunmehr den Wunsch nach der Möglichkeit, auch mobil aus dem Ausland arbeiten zu können. Der folgende Beitrag soll einen Überblick darüber geben, welche Aspekte bei einem mobilen Arbeiten aus dem Ausland zu beachten sind.
Fest steht, dass die Ermöglichung des mobilen Arbeitens aus dem Ausland eine intensive Prüfung verschiedener Rechtsbereiche voraussetzt. Neben arbeitsrechtlichen Besonderheiten sind etwa sozialversicherungs- und steuerrechtliche Besonderheiten sowie aufenthaltsrechtliche Aspekte zu beachten.
Insgesamt stellt die Ermöglichung des mobilen Arbeitens aus dem Ausland den Arbeitgeber vor einen großen administrativen Aufwand und ist mit nicht unerheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Dabei ist auch zu beachten, dass jedes Land seine eigenen Regelungen hat und daher stets eine ausführliche Prüfung im Einzelfall unabdingbar ist. Aufgrund der insgesamt sehr komplexen und speziellen Anforderungen verbieten sich daher allgemeingültige Äußerungen.
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Rechtsanwältin