Transaktionen in unsicheren Zeiten

Covid-19 Pandemie und ein Krieg in Europa. Beide Ereignisse haben das Marktumfeld für Transaktionen spürbar erschüttert und sicher Geglaubtes in Frage gestellt. Dies könnte MAC-Klauseln, die hierzulande eher ein Nischendasein fristen, zu größerer Beliebtheit verhelfen.

Mehr Sicherheit durch MAC-Klauseln in Unternehmenskaufverträgen?

Beitrag von Jan Hofmann —

Der folgende Beitrag soll einen Überblick darüber geben, was MAC-Klauseln sind und wie durch sie wirtschaftliche Risikofaktoren bei der Vertragsgestaltung Berücksichtigung finden können.

Material Adverse Change („MAC“) bezeichnet eine wesentliche nachteilige Veränderung und bezieht sich auf die wirtschaftliche Lage der Zielgesellschaft. Die Klausel gewährt dem Investor das Recht, sich unter bestimmten Umständen von dem Vertrag zu lösen oder zuvor festgelegte Garantien geltend zu machen. Dabei kann die Klausel sowohl vor dem Signing, also der Unterzeichnung, als auch vor dem Closing, also vor dem Vollzug des Kaufvertrages, greifen. Durch die Aufnahme einer solchen Klausel wird dem Käufer eine Handlungsoption eröffnet, welche über die Rechtsfolgen der Störung der Geschäftsgrundlagen gemäß § 313 BGB hinaus geht. § 313 BGB gibt dem Käufer i.d.R. nur die Möglichkeit zur Vertragsanpassung und wird überdies in Unternehmenskaufverträgen zumeist ausgeschlossen.

MAC-Klauseln lassen sich sowohl als auflösende Bedingung für den Vollzug oder als Garantie des Verkäufers ausgestalten. Die auflösende Vollzugsbedingung sieht meistens vor, dass zu einem festgelegten Zeitpunkt alle Vollzugbedingungen erfüllt sein müssen, ansonsten ist der Investor dazu berechtigt, von der Transaktion Abstand zu nehmen und vom Unternehmenskaufvertrag zurückzutreten.

Der zweite Fall, die Garantie durch den Verkäufer, ist deutlich seltener anzutreffen. Hierbei wird vereinbart, dass der Verkäufer dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet sein soll, wenn ein zuvor definiertes Ereignis im Zeitraum zwischen Signing und Closing eintritt.

Eine wesentliche Schwierigkeit stellt die Festlegung der MAC-Ereignisse dar. Denn im Vorfeld ist es nur schwierig einzuschätzen, welche Ereignisse eine gravierende Auswirkung auf die wirtschaftliche Lage der Zielgesellschaft haben können. Die Konkretisierung der erfassten Umstände ist daher im Wesentlichen von der Branche der Zielgesellschaft und der Ausgestaltung des Unternehmenskaufes abhängig. Ihrem Regelungszweck nach soll die MAC-Klausel die Ereignisse erfassen, deren Eintritt sich in wesentlichem Maße nachteilig auf das Vermögen, die Umsätze oder Erträge der Zielgesellschaft, also des Unternehmens, das gekauft werden soll, auswirken können. Die Formulierung der Klausel wird üblicherweise zwischen den Parteien hart verhandelt. Die grundlegende Frage ist häufig bereits, ob die  Klausel nur tatsächlich eingetretenen Veränderungen oder bereits eine (überwiegend) wahrscheinliche Veränderung der festgelegten Kennzahlen erfassen soll.

Um die erfassten Bereiche besser eingrenzen und verhandeln zu können, werden die Ergebnisse in unternehmensbezogene und marktbezogene Ereignisse unterteilt und in einem Katalog aufgelistet. Unternehmensbezogene Ereignisse sind solche, die aus der Sphäre der Zielgesellschaft stammen, also einen Bezug zum Geschäftsbetrieb haben. Davon erfasst sein können behördliche Genehmigungen oder der Fortbestand wichtiger Verträge. Die marktbezogenen Umstände liegen folglich außerhalb der Sphäre der Zielgesellschaft. Sie umfassen Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Pandemien, Wirtschaftskrisen oder andere nachteilige Umstände, die wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Entwicklung der Wirtschaft haben können.

Wann ein Ereignis als wesentlich angesehen wird, liegt stets im Auge des Betrachters. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Wesentlichkeitsschwellen auszuhandeln. Dabei ist es sinnvoll, möglichst konkret zu werden. Dazu kann ein Bezug zu bestimmten Kennzahlen des Unternehmens oder zur Dauer bestimmter Ereignisse hergestellt werden. Beispielsweise durch einen festgelegten Einbruch des Umsatzes in Prozent oder durch eine Unterbrechung der Lieferkette von mehr als x Tagen.

Bisher noch nicht dagewesene Ereignisse wie ein globaler Lock-Down regen zum Überdenken der bisher gebräuchlichen MAC-Klauseln an. Auch Umstände wie der Krieg in der Ukraine stellen die Vertragsparteien vor neue Herausforderungen. Investoren sind gut beraten, wenn sie versuchen, Ereignisse wie die Covid-19 Pandemie oder den Krieg in der Ukraine mit den jeweils ökonomischen Begleiterscheinungen in MAC-Klauseln abzubilden, um sich vor etwaigen wirtschaftlichen Schäden nach dem Vollzug der Transaktion zu bewahren. Verkäufer, die sich aufgrund der Umstände der Transaktion veranlasst fühlen, MAC-Klauseln oder gar weitergehende Regelungen hinzuzunehmen, sollten versuchen, konkrete Wesentlichkeitsschwellen für den Eintritt des Rücktrittsrechts bzw. eines Garantiefalles durchzusetzen.

Bei aller Sicherheit, die MAC-Klauseln auf den ersten Blick versprechen, sei erwähnt, dass im Streitfall dennoch langwierige Verfahren ohne sicheren Ausgang drohen können. Daher ist bei jeder Klausel und ihrer konkreten Gestaltung Sorgfalt und Bedacht geboten.

Bild: ©pixaby

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