Wer im Glashaus sitzt...

... sollte nicht mit Steinen schmeißen. Klemmbausteinen, genauer gesagt, denn um genau die geht es jetzt. Mal wieder, muss es wohl heißen, denn bereits seit mehreren Jahren scheint ein Streit zwischen einem weltbekannten Hersteller für Klemmbausteine aus Dänemark und einem Frankfurter Einzelhändler für ebensolche Produkte zu schwelen.

LEGO vs. Herr der Steine

Beitrag von Doreen Krase —

Doch wer ist der Mann, der sich auf diese Weise eher ungewollt mit der LEGO System A/S anlegt? Nun, Thomas Panke ist zunächst einmal ein Nerd. Im besten Sinne, denn er hat eine große Leidenschaft für Spielzeuge und insbesondere solche aus Klemmbausteinen. Und er ist der Betreiber des YouTube-Kanals „Held der Steine (Inh. Thomas Panke)“ und darf angesichts der aktuell 632.000 Follower ohne weiteres als erfolgreich bezeichnet werden. Dort stellt er Produkte von LEGO und anderen Herstellern vor, bewertet diese aber auch durchaus sehr kritisch.

Nicht bekannt ist, ob eben diese nicht selten sehr kritische Auseinandersetzung mit LEGO-Produkten dem dänischen Konzern aufstößt oder tatsächlich das derzeitige „Problem“. LEGO stört sich nämlich daran, dass der „Herr der Steine“ in seinen Videos mitunter auch fremde Klemmbausteine als Legosteine bezeichnet und hat ihn – wieder einmal – anwaltlich abmahnen lassen. „LEGO“ sei schließlich eine Marke und dürfe von ihm demzufolge nicht ohne LEGO‘s Einverständnis benutzt werden. Die Videos seien unverzüglich zu löschen.

Der YouTuber reagierte prompt und machte die Abmahnung öffentlich. Mehr als 2,3 Mio. Klicks hat das Video bereits und der Frankfurter die Sympathien seiner Zuschauer. Da stellt sich die Frage, ob LEGO sich mit dieser Abmahnung einen Gefallen getan hat. Die viel wichtigere Frage aber lautet: War diese Abmahnung überhaupt gerechtfertigt?

Kurz zusammengefasst: Eine markenrechtliche Abmahnung ist dann gerechtfertigt, wenn die Marke „markenmäßig“ benutzt wurde. Der „Herr der Steine“ müsste also seine Klemmbausteine als Legosteine bezeichnet haben, um sie von denen anderer zu unterscheiden oder seine Klemmbausteine als Legosteine anbieten. Nun ist Thomas Panke aber kein Hersteller, sondern vertreibt Klemmbausteine verschiedenster Hersteller und bietet sie auch unter dem jeweiligen Namen an. Er hat auch keine Werbung für sein Geschäft gemacht. Er hat „lediglich“ die Marke „LEGO“ als Gattungsbegriff für alle Klemmbausteine benutzt.

Und genau hier liegt das eigentliche und viel größere Problem. LEGO durchlebt nämlich vermutlich gerade das, was andere bereits leidvoll erfahren mussten: Die Generisierung der eigenen Marke. Wir alle kennen Beispiele aus unserem Alltag. „Hast du mal ein Tempo?“, fragen wir und meinen eigentlich nur irgendein Papiertaschentuch. Thermoskanne, Fön, Rolltreppe, Trampolin – schon lange allgemeingültige Begriffe. Und wir videotelefonieren nicht, sondern wir „skypen“ oder „googeln“, anstatt online zu recherchieren. Selbst dann, wenn wir dafür weder „Skype“ noch „Google“ verwenden. Wir photoshoppen, parshippen, tindern, benutzen Tesafilm, Labellos und Inbusschlüssel. Kurzum: Wir verwenden Markennamen, um allgemeine Begriffe oder Tätigkeiten zu bezeichnen.

So geschieht es vielerorts bereits jetzt auch mit Klemmbausteinen. Kaum ein Kind wird seine geliebten Kunststoffbauteile als solche benennen, sondern eben als Legosteine.

Für LEGO Segen und Fluch gleichermaßen, denn diese Verallgemeinerung spricht zunächst einmal für den großen Erfolg des Spielzeugherstellers. Offensichtlich war bisher niemand so erfolgreich mit Klemmbausteinen wie LEGO selbst, so dass LEGO der bekannteste Hersteller dieser Bauklötzchen ist. Und das weltweit. Dies hat aber leider auch zur Folge, dass die meisten nur noch von Legosteinen sprechen, und zwar auch dann, wenn sie Klemmbausteine anderer Hersteller meinen.


Ganz klar: Im Hause LEGO besteht Handlungsbedarf, denn um seine Marke zu erhalten, muss man sie verteidigen. Fraglich ist nur, ob die – im Falle des Frankfurters möglicherweise nicht einmal berechtigte - Abmahnung Dritter der ideale Weg ist. Eine viel wirksamere Methode des Markenschutzes ließe sich für LEGO möglicherweise im Marketingbereich finden. Wenn LEGO nämlich seine Klemmbausteine auch als solche anbieten würde (und nicht als LEGO® DUPLO® Steine), bekäme der Begriff Klemmbausteine endlich die ihm zustehende Daseinsberechtigung und Aufmerksamkeit. Begleitet von einer entsprechenden Werbekampagne („Die Klemmbausteine von LEGO machen Kinderträume wahr“ o.ä.), bliebe LEGO dann vielleicht doch, was es derzeit noch ist: Eine eigene Marke. Wir jedenfalls, als ehemalige Klemmbausteinbenutzer und jetzige Klemmbausteinstolperer, wünschen LEGO dabei viel Erfolg!

Dr. Hermann Lindhorst

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht

Carina Tolle-Lehmann LL.M.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Bild: ©pixaby

Suche
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein
Bitte warten…
Keine Ergebnisse

Leider hat Ihre Suche nichts ergeben. Versuchen Sie es gerne erneut mit einer anderen Eingabe.

Unser Tipp:

Verwenden Sie möglichst wenige Suchwörter und vermeiden Sie fehlerhafte Rechtschreibung.

Cookies
Unsere Website verwendet Cookies. Per Klick auf „alle Cookies zulassen“ erlauben Sie der Website, neben den für die Funktionalität notwendigen Cookies auch welche für Tracking-Zwecke (z.B. Google Analytics, Google Tag Manager) zu verwenden. Mehr zum Thema finden Sie unter Datenschutz.
Einstellungen anpassen