Tobias Harnisch LL.B.
Steuerberater
Internationales Steuerrecht: was ist das eigentlich und welche Grundsätze gelten?
In einer zunehmend globalisierten Welt ist das internationale Steuerrecht ein komplexes, aber hochrelevantes Themenfeld. Menschen und Unternehmen agieren heute häufiger denn je grenzüberschreitend: Sie wandern aus, gründen Tochtergesellschaften, arbeiten oder investieren in mehreren Ländern. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage: Welcher Staat darf die Einkünfte besteuern? Genau an dieser Stelle setzt das internationale Steuerrecht an.
Was ist das internationale Steuerrecht?
Unter internationalem Steuerrecht wird die Gesamtheit aller nationalen (z.B. EStG, KStG) und zwischenstaatlichen Regelungen/Abkommen (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen - DBA) verstanden, die die Besteuerung von Einkünften und Vermögen mit Auslandsbezug regeln. Insbesondere mittels DBA zwischen Staaten verfolgt das internationale Steuerrecht das Ziel, Besteuerungsrechte zu verteilen und somit eine doppelte Besteuerung von Einkünften zu vermeiden.
Inbound- und Outbound-Sachverhalte
Grenzüberschreitende Sachverhalte werden dabei grundlegend in Inbound- und Outbound-Fälle untergliedert.
Ein sogenannter Outbound-Sachverhalt liegt vor, wenn eine in Deutschland ansässige Person im Ausland Einkünfte erzielt (z.B. Renteneinkünfte, vermiete Immobilie oder Tochtergesellschaft im Ausland).
Von Inbound-Sachverhalten wird hingegen gesprochen, wenn Steuerausländer entsprechende Einkünfte in Deutschland erzielen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen sind Verträge zwischen Staaten, mit deren Hilfe die doppelte Besteuerung von Einkünften eines Steuerpflichtigen vermieden wird. Eine Doppelbesteuerung kann sich z.B. auf Grund des Zusammenspiels unterschiedlicher Prinzipien ergeben:
Für (deutsche) Steuerinländer gelten das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip, für Steuerausländer das Quellenland- und Territorialprinzip.
Ist eine in Deutschland ansässige Person (Wohnsitz) z.B. Eigentümer einer Immobilie im Ausland und bezieht Einkommen aus deren Vermietung, ist sie damit in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig (Welteinkommen). Sollte der andere Staat für diesen Sachverhalt ebenfalls Besteuerungsansprüche geltend machen (Quellenland- und Territorialprinzip), besteht für das Einkommen die Gefahr der Doppelbesteuerung.
Ein DBA zwischen Deutschland und dem anderen Staat regelt dann, welchem Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird.
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind zwei grundlegende Methoden einschlägig, die Freistellungs- und die Anrechnungsmethode.
Bei der Freistellungsmethode besteuert der Wohnsitzstaat das ausländische Einkommen nicht, berücksichtigt es aber ggf. über den Progressionsvorbehalt und damit über die Höhe des Steuersatzes.
Bei der Anrechnungsmethode besteuert der Wohnsitzstaat das Einkommen, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an.
Typische Sachverhalte für Privatpersonen und/oder Unternehmen
Schlusswort
Das internationale Steuerrecht ist komplex und dynamisch. Insbesondere in diesem Umfeld ist ein sauberes, klares „Set-up“ unerlässlich, um Risiken zu minimieren. Werden ausländische Einkünfte fehlerhaft oder überhaupt nicht deklariert, drohen Steuernachzahlungen, Kosten für die Sachverhaltsaufarbeitung und schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
Fachkundige Beratung sorgt vorab für die notwendige Struktur und für fortlaufend korrekte Deklarationen.
Wenn Sie grenzüberschreitend aktiv sind und Unterstützung wünschen, melden Sie sich gern!
Steuerberater