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Die Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entwickelt sich weiter und das ist aus Arbeitgebersicht eine begrüßenswerte Entwicklung. Mit Urteil vom 08.04.2026 hat das LAG Niedersachsen entschieden, dass selbst eine lückenlose Kette von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihren Beweiswert verlieren kann, wenn die tatsächlichen Umstände erhebliche Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit begründen.
ESG-Daten sind weit mehr als Berichtspflichten: Sie schaffen Transparenz, unterstützen fundierte Entscheidungen, reduzieren Risiken und werden zunehmend zum strategischen Wettbewerbsvorteil für nachhaltiges Wachstum.
Zum 01.01.27 tritt für Arbeitgeber eine wichtige Änderung im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Kraft: Die bislang bestehende Möglichkeit, sich von der elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreien zu lassen, läuft zum 31.12.26 aus. Künftig müssen die in § 8 BVV genannten Unterlagen grundsätzlich in elektronischer Form vorgehalten werden.
Im Jahr 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem von SKNvonGEYSO – damals noch unter dem Namen SCHLARMANNvonGEYSO – geführten Rechtsstreiteine Grundsatzentscheidung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums getroffen. Damals stellte das Gericht klar, dass formularmäßige Abnahmeklauseln unwirksam sein können, wenn sie dem einzelnen Erwerber das Recht nehmen, selbst über die Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden. Die Folge: Gegenüber den betroffenen Erwerbern lag keine wirksame Abnahme vor, sodass die Gewährleistungsverjährung grundsätzlich nicht zu laufen begann.