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An Ostern beginnt die große Suche. Hinter Sofakissen, im Garten oder im Blumentopf, irgendwo müssen sie doch sein. Was beim Ostereiersuchen noch für Freude sorgt, wird im Erbfall schnell zum Problem. Denn ein Testament ist kein buntes Ei. Es sollte nicht versteckt werden.
Ein gut durchdachtes Testament erleichtert im Erbfall Vieles jedoch nur, wenn es auch gefunden wird.
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit Urteil vom 17.09.2025 (VIII R 30/23): Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass Zinsansprüche aus einem Gesellschafterdarlehen zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden (Prolongation), entsteht zu diesem Zeitpunkt noch kein steuerpflichtiger Zinszufluss, wenn die Verlängerung vor dem ursprünglichen Fälligkeitstermin vereinbart wird.
Der VSME-Standard ermöglicht KMU eine strukturierte, freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung, reduziert Aufwand durch einheitliche ESG-Daten, unterstützt bei Stakeholder-Anfragen und stärkt Wettbewerbsfähigkeit sowie Zugang zu Finanzierungen nachhaltig deutlich.
Bei Bau- und Montageleistungen stellt sich häufig eine zentrale Frage: Wann muss der Auftraggeber eigentlich bezahlen?
Viele Unternehmen versuchen, sich über Vertragsklauseln abzusichern. Teilweise wird vereinbart, dass Kunden bereits vor Beginn der Arbeiten oder bei Lieferung vollständig zahlen sollen. Ein aktuelles Urteil des OLG Schleswig zeigt jedoch, dass solche Regelungen nicht immer zulässig sind.
Insbesondere bei Werkverträgen über individuell angepasste Leistungen können Vorauszahlungsklauseln unwirksam sein, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind.