Rechtsberatung —

Immobilien- und Baurecht

Wir unterstützen Sie von Anfang an bis zur Fertigstellung, damit Sie optimal Ihr Projekt verwirklichen können.


Leistungen

Wann immer Sie mit dem Thema Immobilie in Berührung kommen, stehen Sie vor der Frage „Wie mache ich es richtig?“. Bereits zu diesem Zeitpunkt ist eine fundierte Rechtsberatung von großer Bedeutung. Getreu dem Motto „besser Vorsicht als Nachsicht“ stehen Ihnen unsere Experten rund um das Thema „Immobilienrecht“ unterstützend zur Seite. Angefangen bei dem Erwerb eines Grundstücks über die Entwicklung des Projekts bis hin zu dessen Realisierung begleiten wir sie in sämtlichen Fragen der Vertragsverhandlung, -gestaltung und -abwicklung.

Ob Generalunternehmer, Investor, Nachunternehmer, Architekt oder auch privater Bauherr: durch die Zusammenarbeit unseres Teams aus Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Steuerrecht werden bei uns sämtliche Aspekte rund um das Thema „Immobilie“ aus „einer Hand“ betreut.

Bei der Gestaltung aller gängigen Formen von Verträgen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Bauwerks, wie Grundstückskauf-, Bauträger-, Nachunternehmer-, Architekten-, Ingenieur und GMP-Verträgen begleiten wir Sie gerne. Ob allgemeine Geschäftsbedingungen oder Individualvereinbarungen, beraten wir Sie und gestalten mit Ihnen Ihren Vertrag unter Berücksichtigung sämtlicher Besonderheiten ihres Projekts.

Aber auch nach der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens oder wenn Sie bereits Eigentümer einer Bestandsimmobilie sind, stehen wir Ihnen mit unserem Team aus Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der weiteren Verwertung Ihrer Immobilie zur Seite. Von der Gestaltung und Prüfung von Gewerbe- oder Wohnraummietverträgen sowie von Teilungserklärungen verfügen unsere Spezialisten über jahrelange Erfahrung und entwickeln so mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Für das „Rund-um-Sorglos-Paket“ stehen ihnen darüber hinaus bei Bedarf auch unsere Fachanwälte für Gesellschafts- und Erbrecht zur Seite, um jeglichem Aspekt der Immobilien- und Bauwirtschaft Rechnung tragen zu können.

Baufinanzierung

Eine gute Beratung zu Fragen der Bau- und Bauträgerfinanzierung setzt umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Immobilien- und Baurecht voraus.

Sie profitieren davon, dass unsere Spezialisten für Baufinanzierung nicht nur über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern auch im Immobilienrecht und Baurecht verfügen.

So stehen wir zum Beispiel bei Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Absicherung von Kundengeldern nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), über die Inanspruchnahme von Bürgschaften nach § 7 MaBV oder die Inanspruchnahme aus Gewährleistungsbürgschaften an Ihrer Seite.

Grundstückskauf

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Immobilienrechts.

Die Überprüfung und Gestaltung von Grundstückskaufverträgen für Objekte jeglicher Art und Größe zählt hierbei ebenso zu unserem Tagesgeschäft wie auch die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus einem solchen Kaufvertrag. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht setzen wir uns für Ihr Recht ein.

Öffentliches Baurecht

Bei der Realisierung von Vorhaben aller Art sind das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht zu beachten.

Spannungsfelder entstehen hier etwa im Zusammenhang mit der Erteilung oder Versagung von Baugenehmigungen oder im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bebauungsplänen. Für Bauherren und Investoren ist daher eine fundierte Beratung essentiell für die Realisierung ihrer Vorhaben.

Wir beraten hierzu umfassend. Die Verhandlung mit Behörden ist ebenso selbstverständlich wie die Beratung in Planfeststellungsverfahren, die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Hinblick auf die Baugenehmigung oder die Überprüfung von Bebauungsplänen im Normenkontrollverfahren.

Bauträgervertrag

Mit dem Bauträgervertrag erwirbt der Erwerber eine noch nicht fertiggestellte Immobilie.

Dass es gerade während des Baus einer Immobilie zu Auseinandersetzungen kommen kann, zeigt sich alltäglich. Umso bedeutender ist auch hier eine fundierte Rechtsberatung und –begleitung. Wir unterstützten Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte, insbesondere bei der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Hier stellt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) dem Erwerber gerade in finanzieller Hinsicht eine Vielzahl gesetzlicher Schutzvorkehrungen zur Seite. Aber auch das Gesetz enthält mittlerweile Sondervorschriften zu diesem speziellen Vertragstypus. Die Nichtbeachtung der MaBV und des Bürgerlichen Gesetzbuches kann schnell zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen führen, die es tunlichst zu vermeiden gilt. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie in der Gestaltung dieser Verträge, so dass Sie nicht aufgrund unwirksamer Regelungen in finanzielle und rechtliche Auseinandersetzungen geraten.

Wir beraten und vertreten in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren Mandanten beider Seiten und setzen ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zielgerichtet durch.

Bauzeitverzögerung/- behinderung

Gerade bei der Verwirklichung eines Bauprojekts ist ZEIT ein erheblicher Streit- und Kostenfaktor.

Verzögert sich der Bauablauf, resultieren hieraus schnell finanzielle Forderungen in Dimensionen, die existenzbedrohend werden und die Realisierung des Gesamtprojekts gefährden können.

Wir beraten im Hinblick auf die hier entstehenden Ansprüche und unterstützen sie bei deren Geltendmachung bzw. Abwehr, wobei Sie auf die langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht zurückgreifen können.

Nachträge

Sobald sich an der ursprünglich vereinbarten Leistung etwas ändert, entstehen oft Konflikte darüber, ob dies Folgen auf der Vergütungsseite des Auftragnehmers nach sich zieht.

Unsere Experten verfügen auch hier über langjährige Erfahrungen im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage des Nachtragspotenzials bei Globalpauschal-, Detailpauschal- sowie Einheitspreisverträgen.

Wir beraten Sie gerne im Zusammenhang mit der Prüfung und dem Management von Nachträgen.

Mängelrechte und Gewährleistung

Nicht jede Immobilie oder jeder Neubau entspricht immer vollständig den Erwartungen.

Entspricht die Immobilie nach dem Kauf oder noch während der Bauausführung nicht dem was erwartet wurde, spricht das Gesetz von Mängeln. Gerade in diesem Bereich kommt es oft zu umfangreichen und langwierigen Streitigkeiten zwischen den Beteiligten. Hier ist es entscheidend, zur richtigen Zeit die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um einem Rechtsverlust vorzubeugen.

Ob bei der Beratung des Bauunternehmers zur Vermeidung von Erstattungsansprüchen des Erwerbers oder bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen: Unser Immobilien- und Baurechtsteam steht Ihnen mit seinem langjährigen „Know how“ im Bereich des Gewährleistungsmanagements aus Sicht beider Vertragsparteien zur Seite. Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsrechten bzw. die Abwehr unberechtigter Forderungen zählen wir von Beginn an zu unserer Kernkompetenz.

Vergaberecht

Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber unterliegt zumeist den Bestimmungen des europäischen und nationalen Vergaberechts. Teilweise gilt dies ebenfalls für private Auftraggeber.

Sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragsnehmerseite sind hier stets erhebliche finanzielle Interessen betroffen.

Wir beraten sowohl Auftraggeber und Auftragnehmer als auch private Vergabestellen in allen Phasen des Vergabe- und des etwaigen Nachprüfungsverfahrens und im Hinblick auf etwaige Schadensersatzforderungen gegen Auftraggeber, Planer, Bieter und private Vergabestellen.

Dies umfasst alle Fragen im Zusammenhang mit der VOB/A, VOL/A, VOF, SektVO, VgV, dem GWB und allen relevanten europäischen Richtlinien und Verordnungen.

Architekten- und Ingenieurrecht

Im Rahmen der Baubegleitung spielt auch der planerische Aspekt eine große Rolle.

Unser Team aus Spezialisten unterstützt Sie auch bei der Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgen, wobei in Ihrem Interesse unser besonderes Augenmerk auf das gesamte Architekten- und Ingenieurhonorarecht. Auch die Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungsansprüchen unterfällt aufgrund langjähriger Erfahrung unserer Expertise.

Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren

Selbstverständlich stehen wir ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts auch prozessual zur Seite. Nicht immer muss jedoch ein Richter entscheiden.

Teilweise stellen Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren für die Beteiligten eine Möglichkeit dar, Spannungsverhältnisse wesentlich schneller als auf dem regulären Zivilrechtswegs zu lösen. Auch im Bereich von Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren beraten und vertreten wir daher Mandanten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragsnehmerseite.

Kommen die Beteiligten hierbei nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis scheuen wir mit unserer langjährigen Erfahrung in der Prozessführung selbstverständlich nachfolgend nicht die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Dr. Jens Biederer

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Andreas Th. E. Kreutzer

Rechtsanwalt (Of Counsel)

Claudia Hippert

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Lennart Holst LL.B.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

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