Dr. Hermann Lindhorst
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht
Die Nutzung des Internets ist für viele so selbstverständlich wie das morgendliche Aufstehen und für Unternehmen oft ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Teil ihres Geschäfts. Schon vor Liveschaltung der eigenen Firmenhomepage sollten sich Unternehmen daher unbedingt mit dem IT-Recht (ehemals Internetrecht) auseinandersetzen und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden. Wurde die Impressumspflicht eingehalten? Sind die AGB und der Hinweis auf das Widerrufsrecht vorschriftsmäßig und vor allem rechtssicher formuliert?
Im Internet – natürlich – finden sich zahlreiche „Musterformulierungen“. Doch nicht immer halten diese einer rechtlichen Prüfung Stand. Auch hier ist Unternehmen daher dringend zu raten, das eigene Impressum, die AGB und die Widerrufsklausel im Voraus oder auch im bereits laufenden Geschäft auf ihre Aktualität prüfen zu lassen. Nicht selten werden diese „Themen“ von Mitbewerbern zum Anlass genommen, anwaltliche Abmahnungen aussprechen zu lassen – mit entsprechender Kostenfolge.
Eng verbunden mit dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Urheber- und Medienrecht und mitunter auch dem Arbeitsrecht oder dem Banken- und Kapitalmarktrecht fallen darunter auch das Datenschutzrecht, das Domainrecht oder – auf den Punkt gebracht – einfach alles, was mit Computern, Software und dem Internet zu tun hat.
Auch in diesen Bereichen verfügen wir über jahrelange Erfahrungen und beraten Sie – wenn nötig fachübergreifend – unter anderem gern zu folgenden Themen:
Insbesondere auch der Datenschutz ist seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahre 2018 immer wieder Thema in den Medien und für Unternehmen von immenser Wichtigkeit. Denn obgleich die im Vorhinein gern thematisierte 4 Mio. Euro-Strafe bis heute noch nicht verhängt worden ist, drohen doch empfindliche Strafen bei Nichteinhaltung der Verordnung, die bei vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand durch eine fachgerechte Prüfung verhindert werden können. Wir raten unseren Mandanten daher regelmäßig: Nehmen Sie auch dieses Thema ernst und vertrauen auf unsere fachkundige Beratung, um sich dann wieder und mit einem angenehmen Sicherheitsgefühl dem für Sie Wesentlichen zuwenden: Ihrem Geschäft!