Carina Tolle-Lehmann LL.M.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Aus eigener Erfahrung wissen wir: Die Marke eines Unternehmens, ob nun in Form des Firmennamens oder als Produktbezeichnung, ist ein wichtiger Bestandteil des Geschäfts als solches. Sie kennzeichnet die Produkte eines Unternehmens oder das Unternehmen selbst. Marken sind gleichermaßen Herkunftsangabe und Unterscheidungsmerkmal, um sich von anderen Firmen oder deren Produkten abzugrenzen. Sie können lizenziert, verkauft und vererbt werden und je nach Entwicklung der Marke von kleinem Wert oder aber „milliardenschwer“ sein.
Wann immer also eine Idee zum Geschäftsplan wird und ein besonderer Firmenname, ein Logo oder ein Produktname entwickelt wird, gilt es, diese genauso ernsthaft zu schützen wie das Unternehmen selbst und den Schutz der Marke zum Bestandteil des Geschäftsplans zu machen.
Möglich wird ein solcher Schutz durch Anmeldung einer deutschen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt, einer Unionsmarke für Schutz in den EU-Ländern beim EUIPO und nachfolgend als international oder im Ausland national registrierte Marke. Doch sollte vorab unbedingt eine Markenrecherche durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass es nicht bereits ältere Markeneintragungen in identischer oder ähnlicher Form gibt.
Inzwischen ist es jeder natürlichen Person und jedem Unternehmen möglich, Markenrecherchen und Markenanmeldungen selbst vorzunehmen – ein Anwaltszwang herrscht also nicht. Und doch verbergen sich hier Kosten und Risiken, welche die vermeintlich durch eigenes Tätigwerden eingesparten Kosten bei weitem übersteigen können. Eine Fehleinschätzung der recherchierten Voreintragungen etwa, die ein Widerspruchs- oder zivilrechtliches Verfahren nach sich ziehen können. Die Anmeldung einer nicht eintragungsfähigen Marke, die sodann ohne Kostenerstattung zurückgewiesen wird. Oder aber die Eintragung einer Marke für Waren und Dienstleistungen die nicht dem entsprechen, was tatsächlich angeboten wird und die Eintragung somit ins Leere gehen lassen. Hinzu kommen dann noch die Kosten für die mit Recherchen zur Anmeldung selbst verbrachte Zeit. Denn es sind Ihre „Mehr-Zeit“ und somit auch Ihre „Mehrkosten“, die Sie dafür aufwenden.
Daher unser – völlig kostenfreier und wohlgemeinter – Rat an dieser Stelle: Nehmen Sie den Schutz Ihres Firmennamens oder Ihres Produktnamens ernst und verlassen sich gern auf unsere Erfahrung und unsere fachkundige Beratung.
Nach erfolgter Eintragung der Marke empfehlen wir unseren Mandanten regelmäßig die Überwachung der eingetragenen Marke, um sie gegen nachfolgende identische oder im unmittelbaren Ähnlichkeitsbereich liegende Marken anderer Unternehmen zu schützen und beraten unsere Mandanten bei Bedarf auch bezüglich der Nutzung ihrer Marke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist.
Darüber hinaus unterstützen wir Markeninhaber außeramtlich, aber auch vor den Markenämtern oder Zivilgerichten bei der Verteidigung ihrer Marke unter Nutzung folgender Möglichkeiten:
Schließlich gilt es noch, den Schutz der Marke auch über die zehnjährige Schutzfrist hinaus zu erhalten. Wir führen für unsere Mandanten regelmäßig Verlängerungsverfahren durch und sorgen auch hier für den bestmöglichen Schutz im Sinne unserer Mandanten – etwa durch Einschränkung des Schutzumfangs, wenn dieser nicht mehr in der ursprünglich angemeldeten Form benötigt wird. So erhalten unsere Mandanten genau die Marke, die sie auch tatsächlich wünschen.
Und sollte die Marke einmal nicht mehr von Nutzen sein, so beraten wir unsere Mandanten auch über etwaige Verkaufsmöglichkeiten und unterstützen sie bei der Vertragsgestaltung bis hin zum Abschluss und zur Umsetzung des Vertrages (Markenrechtsübertragung, Markenumschreibung bei den Markenämtern etc.).
Marken sind – dies noch als Schlusswort – nicht nur das Aushängeschild eines Unternehmens und wichtiges Marketinginstrument, sondern auch ein wichtiger Teil des Firmenvermögens, den man stets mit der nötigen Sorgfalt behandeln sollte. Wir unterstützen Sie gern dabei!
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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