Andreas Th. E. Kreutzer
Rechtsanwalt (Of Counsel)
Besteht ein Gebäude aus mehreren rechtlich abgeschlossenen Wohnungen, die unterschiedlichen Eigentümern „gehören“, spricht man von einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dass es aufgrund der mannigfaltigen Interessen des einzelnen Eigentümers häufig zu Auseinandersetzungen kommt, liegt in der Natur der Sache.
Stellen Sie ein Gebäude her, dass in Wohnungseigentum aufgeteilt wird oder wollen Sie als Eigentümer ein Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung oder Prüfung einer maßgeschneiderten Teilungserklärung.
Sind Sie bereits Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung oder der Anfechtung von Beschlüssen, die einer solchen nicht entsprechen.
Auch die rechtliche Betreuung von Hausverwaltungen gehört in diesem Rahmen zu unserem „täglich Brot“.