Steuerberatung —

Erstellung von Jahresabschlüssen

Wir erstellen mit Ihnen den Jahresabschluss, damit sich Ihr Unternehmen auch in Zukunft positiv entwickelt.


Jahresabschluss

Jeder Kaufmann ist gesetzlich dazu verpflichtet für den Schluss jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen, sowie eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) des Geschäftsjahres. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Je nach Lage der Dinge sind noch ein Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht erforderlich. Neben der laufenden Buchführung ist die Jahresabschlusserstellung ein wesentlicher  Bereich der Steuerberatung.

Die Bilanz dient der übersichtlichen Darstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens und gibt die wirtschaftliche Lage wieder. Sie hat somit Informationsfunktion für die Gläubiger (Banken, Fiskus, Anteilseigner etc.). Des Weiteren entfaltet die Handelsbilanz weiterhin vielfach Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz, wird zu dieser weiterentwickelt und stellt die Grundlage der Steuerberechnung dar.


Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Björn Brockhaus

Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Horst Burfeindt

Diplom-Betriebswirt, Steuerberater

Arne Tödter

Diplom-Wirtschaftsingenieur, Steuerberater (Of Counsel)

Katrin Schössow

Diplom-Kauffrau, Steuerberaterin


Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

Suche
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein
Bitte warten…
Keine Ergebnisse

Leider hat Ihre Suche nichts ergeben. Versuchen Sie es gerne erneut mit einer anderen Eingabe.

Unser Tipp:

Verwenden Sie möglichst wenige Suchwörter und vermeiden Sie fehlerhafte Rechtschreibung.