Gerold Winter
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Wie ist es mit Ihnen? Sind Sie ein Vorausplaner? Der nächste Urlaub, die Altersvorsorge, ein Plätzchen für die ruhigeren Tage? Für Sie als Unternehmer stellt sich dann die nicht minder wichtige Frage: Was ist mit Ihrer Firma – auf ganz lange Sicht gesehen? Haben Sie Ihre Unternehmensnachfolge bereits geplant und alle familiären, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange geklärt oder gehören Sie zu den „Nicht mehr wichtig für mich, da ich es nicht mehr mitbekomme“-Denkern?
Ist es denn tatsächlich nicht mehr wichtig? War nicht die tägliche Arbeit für den (Unternehmens-)Traum einer der Gründe, warum für die Nachfolgeplanung bisher vermeintlich die Zeit fehlte? Lassen Sie Ihren Traum nicht fallen und nehmen Sie sich JETZT die Zeit und bestimmen selbst, wer in der nächsten Generation Ihr Unternehmen fortführen soll. Sie können beispielsweise Ihren Nachfolger testamentarisch festlegen – zugegebenermaßen einzig gestützt auf die Annahme, dass dieser auch tatsächlich geeignet ist und unter Beachtung zwingend zu berücksichtigender gesellschaftsrechtlicher Regelungen. Oder Sie binden ihn bereits zu Ihren Lebzeiten in das Unternehmen und die geschäftlichen Entscheidungen ein und bereiten ihn auf die künftige Führung Ihres Unternehmens vor. Die letztgenannte Variante birgt – neben der Tatsache, dass klare Regelungen Familienstreitigkeiten zwar nicht ausschließen, aber doch vermindern können – zudem noch den (steuerlichen) Vorteil, dass die Nachfolge durch Schenkungen vollzogen werden kann und mehrfach schenkungssteuerliche Freibeträge möglich sind. Auch kann der Wert von Schenkungen vermindert, spätere Belastungen wegen Wertsteigerungen vermieden und Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen sogar zu 100 % steuerfrei übertragen werden. Und nicht zuletzt hätten Sie auf diese Weise schon frühzeitig die Gewissheit, den richtigen Nachfolger bestimmt zu haben, der Ihre Versorgung im Ruhestand sicherstellt und Ihr Unternehmen in Ihrem Sinne fortführt.
Und nun noch der Idealfall: Sie bestimmen bereits rechtzeitig Ihren Unternehmensnachfolger, bauen sich beizeiten einen starken Partner auf UND legen Ihre Nachfolge testamentarisch fest. Dann können die ruhigeren Tage vielleicht sogar schon etwas eher starten.
Überlassen Sie bei der Planung aber nichts dem Zufall, denn gerade auch in der Gestaltung der Unternehmensnachfolge gilt es, gesellschaftsrechtliche, familienrechtliche, arbeitsrechtliche, erbrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu beachten:
Einige unserer Fachanwälte und Fachberater haben sich auf genau diese und andere Themen spezialisiert und ein Kompetenzteam gebildet, das Sie bei der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge unterstützen kann. Gemeinsam mit Ihnen und gern auch mit Ihren Partnern und Ihrer Familie entwickeln wir den für Sie optimalen Nachfolgeplan, damit die persönliche und familiäre Absicherung nachhaltig gewährleistet ist und Ihr Unternehmenstraum erhalten bleibt.
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