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Leistung

Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir beraten Sie gerne in diesem sich stets verändernden Rechtsgebiet.

Beratung im Bank- und Kapitalmarktrecht für Hamburg und die Metropolregion.

Kaum ein anderer Rechtsbereich befindet sich in einem derart dynamischen Wandel wie das Bank- und Kapitalmarktrecht. Europäische und nationale Gesetzgebungsakte, aufsichtsrechtliche Vorgaben sowie die fortschreitende Digitalisierung stellen Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen vor neue rechtliche Herausforderungen.

Unsere Beratung erstreckt sich von der Gestaltung und Prüfung bankvertraglicher Beziehungen bis hin zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen. Dabei beraten und vertreten wir Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen außergerichtlich sowie vor Gerichten und Behörden.

Unsere Beratungstätigkeit beginnt dabei nicht erst mit dem Auftreten eines Rechtsstreits, sondern idealerweise bereits im Vorfeld.

Unsere Beratungsfelder

Kreditvertragsrecht und Kreditsicherheiten — Prüfung von Kreditverträgen vor Abschluss, Gestaltung von Sicherheiten wie Grundschulden, Sicherungsübereignungen und Bürgschaften, Beurteilung von Zinsanpassungen, Kündigungsrechten und Vorfälligkeitsentschädigungen.

Girovertragsrecht und Zahlungsverkehr — nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Online-Banking-Betrug und Phishing-Fälle, Girokarten-, Debitkarten- und Kreditkartenmissbrauch, Interbankenansprüche, Fehlüberweisungen, Lastschriftrückgaben, Bankgebühren, fehlerhafte oder unterbliebene Wertstellungen, Kontokündigungen und Zahlungsvorgänge in der Insolvenz.

Anlageberatung und Kapitalanlagen — Vertretung bei Beratungs- und Aufklärungsfehlern rund um Aktien, Fonds, Anleihen, strukturierte Produkte, SWAPs sowie Kryptowertanlagen und sonstige digitale Assets, dazu Streit aus Vermögensverwaltungsverträgen.

Bank- und Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht — ausgewählte regulatorische Anforderungen, Zulässigkeit von Geschäftsmodellen, Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden.

Factoring, Leasing und alternative Finanzierungsformen — Gestaltung und Begleitung von Factoring-, Leasing- und Mezzanine-Finanzierungen, bei Bedarf gemeinsam mit Gesellschafts- und Steuerrecht.

Bauträgerfinanzierung — Absicherung von Erwerbergeldern nach den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), Streitigkeiten über Sicherungsvorkehrungen nach §§ 2 ff. MaBV, Inanspruchnahme von Bürgschaften nach § 7 MaBV sowie Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Fertigstellungs-, Gewährleistungs- und sonstigen Sicherheiten. Wir beraten Erwerber, Bauträger, Investoren und finanzierende Kreditinstitute.

Datenschutz und SCHUFA — Löschungs- und Schadensersatzansprüche rund um SCHUFA-Einträge, Scoring und unzulässige Datenverarbeitung, gemeinsam mit unseren auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwälten.

Forderungsmanagement — außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung, Titulierung von Forderungen und sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Seit über 70 Jahren unterstützen wir Unternehmen, Kreditinstitute und Finanzdienstleister dabei. Mehr dazu auf unserer Seite zum Forderungsmanagement.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten am häufigsten stellen.

Wen beraten Sie im Bank- und Kapitalmarktrecht?

Wir beraten und vertreten Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen außergerichtlich sowie vor Gerichten und Behörden, von der Gestaltung und Prüfung bankvertraglicher Beziehungen bis hin zu aufsichtsrechtlichen Fragestellungen.

Sollten Kreditverträge vor Abschluss geprüft werden?

Kreditverträge sollten vor dem Abschluss geprüft und für den Einzelfall angepasst werden, damit der Vertrag zu dem Vorhaben passt. Wir prüfen für unsere Mandanten Kreditverträge vor deren Abschluss und beraten hinsichtlich der Absicherung von Krediten, beispielsweise durch Grundschulden, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften. Auch laufende Kreditverhältnisse begleiten wir rechtlich: die Überprüfung von Zinsabrechnungen und Zinsanpassungen, die Beurteilung von Kündigungsrechten und Schadensersatzansprüchen sowie die Beratung im Zusammenhang mit Vorfälligkeitsentschädigungen bei einer vorzeitigen Beendigung von Kreditverträgen.

Beraten Sie auch zu Factoring, Leasing und Bauträgerfinanzierung?

Ja. Wir beraten unsere Mandanten sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Durchführung von Factoring- und Leasingverträgen und vertreten ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht. Bei alternativen Finanzierungsformen wie Anleihen, Schuldverschreibungen oder Mezzanine-Finanzierungen greifen wir bei Bedarf auf die Expertise unserer Kollegen aus dem Gesellschafts- und Steuerrecht zurück. Bei Bauträgervorhaben beraten wir Erwerber, Bauträger, Investoren und finanzierende Kreditinstitute bei der Absicherung von Erwerbergeldern nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Was tun bei nicht autorisierten Zahlungen, Phishing oder Kartenmissbrauch?

Solche Fälle gehören zum Girovertragsrecht und Zahlungsverkehr: nicht autorisierte Zahlungsvorgänge, Online-Banking-Betrug und Phishing-Fälle sowie Girokarten-, Debitkarten- und Kreditkartenmissbrauch. Wir beraten und vertreten Sie dabei außergerichtlich sowie vor Gerichten und Behörden. Kommen Sie gerne früh mit uns ins Gespräch.

Noch weitere Fragen?

Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch. Wir beraten Sie umfassend und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

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