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Leistung

Designrecht

Präziser als der Goldene Schnitt: Ihre Kreation + unser Wissen = Formvollendeter Schutz.

Sind Sie ein kreativer Mensch? Und haben Sie etwas geschaffen, das neu ist und eigen in seiner Art? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie genießen Ihre Schöpfung für sich oder Sie vermarkten und vor allem schützen Ihr Design.

Das können Sie als natürliche Person, als kreatives Team oder Unternehmen jederzeit selbst. Die bessere Alternative: Sie genießen das MEHR bei einer Beauftragung unserer Kanzlei: Mehr Zeit für Sie durch unsere Erfahrung. Mehr Sicherheit durch fachkundige Beratung. Mehr Wert durch die Anmeldung eines strategisch auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Designs. Und mehr Schutz, weil wir die Darstellungen Ihrer Kreation gemeinsam mit Ihnen präzise festlegen.

Kurz über uns

Wir lieben Designs. Und wir lieben Kreativität. In jeder erdenklichen Weise. Daher ist es uns ein persönliches Anliegen, Ihre Kreation bestmöglich zu schützen.

Die Rechnung ist ganz einfach: Sie bekommen von uns stets fachkundige Beratung, eine Vorabrecherche, um das Risiko bestehender Voreintragungen zu minimieren, und Empfehlungen zu einer für Ihr Vorhaben passenden Design-Anmeldung, in dem Umfang, in dem Sie Designschutz benötigen.

Sie können sich also sicher sein: Ihr Design wird von uns mit der gleichen Sorgfalt und Hingabe behandelt, wie unser Lieblings-Designer-Stück.

Die Designanmeldung

Wichtig vorab: Designschutz gibt es nur unter zwei Voraussetzungen.

Das Design muss neu sein

Es darf bisher weder auf dem Markt noch ausgestellt oder anderweitig veröffentlicht worden sein.

Die Ausnahme, Neuheitsschonfrist: Haben Sie Ihr Design selbst bereits veröffentlicht? Wenn die Anmeldung innerhalb von 12 Monaten danach erfolgt, gilt es rechtlich trotzdem noch als neu.

Das Design muss „Eigenart“ besitzen

Es muss sich im Gesamteindruck für den Betrachter spürbar vom bestehenden Formenschatz abheben. Wie viel Abstand nötig ist, entscheidet der Spielraum bei der Entwicklung. Als Faustformel gilt:

  • Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit, hohe Designdichte: Bei Produkten wie Smartphones oder Autoteilen gibt es enge Grenzen. Hier können schon kleine Abweichungen für den Schutz ausreichen.
  • Große Gestaltungsfreiheit: Bei Möbeln oder Spielzeug sind die kreativen Möglichkeiten riesig. Hier ist ein entsprechend großer Abstand zu bestehenden Designs nötig.

Wie so oft bei gewerblichen Schutzrechten beginnt der Schutz mit den Fragen nach den W-Wörtern:

WER darf ein Design anmelden?

Ganz einfach: Jede natürliche Person (etwa freiberufliche Designer, Erfinder oder Privatpersonen) und jede rechtsfähige Personengesellschaft (Unternehmen, Vereine und andere). Haben mehrere Personen an der Entwicklung des Designs mitgewirkt, steht ihnen das Recht auf das Design gemeinschaftlich zu. Sie werden dann als Miteigentümer im Register eingetragen.

WAS möchten Sie anmelden?

Das Designrecht schützt das optische Erscheinungsbild. Je nach Ihrem Produktportfolio unterscheidet das Amt grundlegend drei Kategorien:

  • Dreidimensionale Designs: Gegenstände, Formen, Möbel oder Verpackungen.
  • Zweidimensionale Designs: Muster, Stoffe, grafische Logos oder Verpackungs-Aufdrucke.
  • Digitale Designs: Benutzeroberflächen (GUI), App-Templates oder Icons.

Die Anmeldung erfolgt dann in enger Abstimmung mit Ihnen und orientiert sich präzise an Ihrem Produktumfang und Ihrer Marktstrategie:

WO möchten Sie Schutz beanspruchen?

Je nachdem, wo Sie Ihre Produkte vertreiben oder produzieren lassen möchten, passen wir den geografischen Schutzbereich Ihres Designs strategisch an.

Nationaler Schutz in Deutschland

Diese Option ist ideal, wenn Ihr wirtschaftlicher Fokus primär auf dem deutschen Markt liegt. Die Eintragung erfolgt durch das Deutsche Patent- und Markenamt und sichert Ihnen exklusiven Schutz im gesamten Bundesgebiet.

Europaweiter Schutz als Unionsdesign

Mit nur einer einzigen Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sichern Sie sich Schutz in allen aktuellen und künftigen EU-Mitgliedstaaten. Das ist wirtschaftlich und unkompliziert für wachsende Unternehmen.

Ein Vorteil ergibt sich aus der zum 01.07.2026 vollständig in Kraft getretenen EU-Designrechtsreform. Seitdem lassen sich digitale Produkte, grafische Benutzeroberflächen sowie dynamische Animationen, beispielsweise App-Menübewegungen als Videodatei, umfassend schützen.

Internationaler Schutz über das IR-Design

Wenn Sie eine weltweite Vermarktung anstreben, können wir den Schutz über ein zentrales internationales Verfahren nach dem Haager Abkommen gezielt auf über neunzig Länder ausdehnen, etwa die USA, China oder Großbritannien. Ein wichtiger Unterschied zur Markenanmeldung: Es ist keine nationale Basisanmeldung erforderlich.

Nationaler Schutz direkt im Ausland

Sollten Sie maßgeschneiderten Schutz in spezifischen Zielländern außerhalb zentraler Abkommen suchen, beispielsweise in einzelnen asiatischen oder südamerikanischen Märkten, steuern wir die Anmeldung direkt vor Ort. Hierzu greifen wir auf unser weltweites Netzwerk spezialisierter Korrespondenzanwälte zurück, um Ihren Designschutz auch in diesen Regionen zu erwirken.

WOFÜR benötigen Sie Schutz?

Physische Produkte

Wenn Sie klassische, greifbare Waren anbieten.

Das klassische Anwendungsfeld. Vom Konsumgut (Möbel, Kleidung, Uhren) über Verpackungen bis hin zu komplexen Industriemaschinen oder deren Einzelteilen.

Digitale Erzeugnisse

Wenn Sie Benutzeroberflächen oder Grafiken anbieten.

Auch die digitale Welt besteht aus gestalteten Produkten. Schutzfähig sind grafische Symbole, Icons, typografische Schriftbilder sowie Benutzeroberflächen (GUI) von Apps und Webseiten.

Wir kriegen das hin

Die passende Expertin.

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