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Franchiserecht

Ein Franchisesystem funktioniert nur so gut wie sein Vertrag. Wir bauen ihn so, dass er auch beim hundertsten Standort trägt.

Franchisekonzept, Franchisesystem, Franchisevertrag

Vermutlich der Traum eines jeden Unternehmers: Ganz gleich, in welche Stadt man kommt (oder gar in welches Land), das eigene Unternehmen ist bereits da – heimisches Ambiente und gewohnte Qualität inklusive. McDonald’s, Starbucks & Co. sind da sicher vertraute Beispiele. Wenn Sie also Ihren Firmennamen, Ihr Logo, Ihr Konzept etc. im ganzen Land oder darüber hinaus sehen möchten, lassen Sie sich gern von unseren Experten über die Möglichkeiten beraten und erarbeiten gemeinsam mit ihnen ein Franchisekonzept.

Natürlich ist es nicht ganz so einfach, wie es sich hier gerade lesen mag: Eine Vielzahl von Rechtsgebieten ist zu beachten (etwa Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Markenrecht) und selbstverständlich sind ein wohl durchdachtes Franchisesystem und ein rechtssicherer Franchisevertrag für Sie als künftiger Franchisegeber die wichtigste Grundlage.

Es ist aber auch nichts Unmögliches, sondern für unsere Experten tägliches Handwerk und einige der von uns entwickelten Franchisesysteme werden seit Jahren hoch gelobt.

Das hindert uns natürlich nicht daran, auch Sie als Existenzgründer zu beraten, der vielleicht gerade einen Franchisevertrag unterzeichnen wollte. Ganz im Gegenteil: Unser in diesem Zusammenhang wichtigster und wertvollster Rat vorab: Unterschreiben Sie nichts, ohne es vorab professionell prüfen zu lassen.

Zu spät, weil bereits eine Konfliktsituation eingetreten ist? Kontaktieren Sie auch und gerade in diesem Fall umgehend unsere Experten. Wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei außergerichtlichen und – wenn es sich nicht vermeiden lässt – auch gerichtlichen Auseinandersetzungen und beraten Sie darüber hinaus zu folgenden und ähnlichen Themen:

Was wir für Sie tun

  • Franchisesystem
  • Franchisekonzept
  • Franchisevertrag / Master-Franchisevertrag (Gestaltung / Prüfung – national und international)
  • Prüfung von Franchiseverträgen vor der Unterschrift
  • Begleitung im Konflikt zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer

Im Franchise zu Hause

Wir sind Mitglied im Deutschen Franchiseverband, arbeiten mit FranchiseForYou bei Gründung und Professionalisierung von Systemen zusammen und sind über die Syncon Franchise Cooperation auch international bestens vernetzt.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Franchiserecht

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zum Franchise am häufigsten stellen.

Ich habe einen Franchisevertrag vorliegen. Worauf muss ich achten?

Unser in diesem Zusammenhang wichtigster und wertvollster Rat vorab: Unterschreiben Sie nichts, ohne es vorab professionell prüfen zu lassen. Vertragsstrafen und generell Forderungen im Rahmen eines Franchisevertrages können weit reichende Konsequenzen haben und sollten nach Möglichkeit vermieden bzw. optimiert werden.

Was brauche ich, wenn ich ein eigenes Franchisesystem aufbauen will?

Ein wohl durchdachtes Franchisesystem und ein rechtssicherer Franchisevertrag sind für Sie als künftiger Franchisegeber die wichtigste Grundlage. Dabei ist eine Vielzahl von Rechtsgebieten zu beachten, etwa Handelsvertreterrecht, Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Markenrecht. Zudem ist ein erster Pilotbetrieb sinnvoll sowie ein „Franchise-Manual“, das das Knowhow Ihres Franchisesystems rundum beschreibt.

Wir stecken bereits in einem Konflikt. Beraten Sie auch dann noch?

Ja, wir unterstützen sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer bei außergerichtlichen und, wenn es sich nicht vermeiden lässt, auch gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Noch weitere Fragen?

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Wir sind für Sie da.

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