Freiwillige PrüfungenKI Bild

Leistung

Freiwillige Prüfungen

Wir unterstützen Sie dabei zu zeigen, dass Ihre Rechnungslegung einwandfrei ist.

Prüfungsleistungen

Sie wollen Ihren externen Bilanzadressaten die Verlässlichkeit Ihrer Rechnungslegung aufzeigen? Dann nutzen Sie unsere fachliche Expertise im Bereich der Prüfungsleistungen.

Die Rechnungslegung gehört mit der zu erzielenden Außenwirkung zu den Aushängeschildern eines jeden Unternehmens und sollte damit nicht unterschätzt werden. Auch für nicht prüfungspflichtige Unternehmen lohnt sich der Austausch und die Expertise unseres Prüfungsteams.

Die freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung nach HGB und IFRS wird somit ein Werbeplakat für Ihr Unternehmen.

Nutzen Sie diese Chance und profitieren Sie von einer optimalen Außenwirkung durch unsere Wirtschaftsprüfer!

Sowohl freiwillige Prüfungen im Bereich der Rechnungslegung als auch die sonstigen Prüfungen gehören zu unseren Tätigkeiten.

Was wir für Sie tun

  • Freiwillige Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS
  • Prüferische Durchsicht von Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüssen
  • Einschätzung Ihrer eingerichteten Risiko- und Kontrollsysteme (sonstige Prüfung)
  • Unterschlagungsprüfungen bei Verdacht auf Veruntreuung von Firmenvermögen (sonstige Prüfung)
  • Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsrecht für Erstinverkehrbringer (sonstige Prüfung)

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zur freiwilligen Prüfung

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur freiwilligen Prüfung am häufigsten stellen.

Was bringt eine freiwillige Prüfung konkret?

Sie stärken die Glaubwürdigkeit Ihrer Rechnungslegung gegenüber Ihren Banken, Investoren und Geschäftspartnern, den sogenannten externen Bilanzadressaten. Auch für nicht prüfungspflichtige Unternehmen lohnt sich der Austausch und die Expertise unseres Prüfungsteams.

Für welche Abschlüsse führen Sie eine prüferische Durchsicht durch?

Für Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüsse führen wir gerne prüferische Durchsichten für Sie durch.

Was ist der Unterschied zwischen einer freiwilligen Prüfung und einer prüferischen Durchsicht?

Eine freiwillige Prüfung bietet Ihren Geschäftspartnern ein hohes Maß an Sicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit Ihrer Rechnungslegung. Sie umfasst risikoorientierte Prüfungshandlungen und führt zu einem Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit. Eine prüferische Durchsicht dagegen ist weniger umfangreich. Sie basiert insbesondere auf Befragungen und analytischen Prüfungshandlungen und vermittelt begrenzte Sicherheit. Sie eignet sich beispielsweise für Monats-, Quartals- und Halbjahresabschlüsse.

Wir haben den Verdacht auf Veruntreuung von Firmenvermögen. Was können Sie tun?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung Ihrer eingerichteten Risiko- und Kontrollsysteme oder führen für Sie Unterschlagungsprüfungen durch. Mit unserer langjährigen Expertise im Bereich der Abschlussprüfungen haben wir einen breiten Fundus an Kenntnissen im Bereich der Risikoerkennung und Risikobeurteilung.

Wer braucht eine Vollständigkeitserklärung nach dem Verpackungsrecht?

Das Verpackungsrecht gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen, die sogenannten Hersteller. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) stellt die Plattform für die Vollständigkeitserklärungen bereit. Sie benötigen eine signierte Vollständigkeitserklärung? Sprechen Sie gerne unsere Wirtschaftsprüfer an!

Noch weitere Fragen?

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns kurzfristig zurück.

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