
Partner, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Zielgruppen
Schwerpunkte
Kontakt
Allgemeine Anfragen
Sie brauchen Beratung in anderen Bereichen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in Ihrer Unternehmung unterstützen können.
Termin vereinbaren
Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
Kontakt
Allgemeine Anfragen
Sie brauchen Beratung in anderen Bereichen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir Sie in Ihrer Unternehmung unterstützen können.
Termin vereinbaren
KI BildLeistung
Bei jedem Grundstücksgeschäft entscheidet sich früh, wie viel Grunderwerbsteuer anfällt – oft lässt sich das noch beeinflussen, wenn man rechtzeitig hinschaut.
Ob Immobilienkauf, Unternehmensnachfolge mit Grundbesitz, Anteilsübertragung an einer grundbesitzenden Gesellschaft oder Erbauseinandersetzung: Sobald sich die Zuordnung eines Grundstücks ändert, stellt sich die Frage nach der Grunderwerbsteuer.
Die Regelungen sind im Detail komplex und Fehler bei der Gestaltung lassen sich nach Vertragsschluss meist nicht mehr korrigieren. Wir unterstützen Sie daher gerne bei der frühzeitigen Prüfung Ihres Vorhabens.
Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern eigenständig festgesetzt und liegt aktuell je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. der Bemessungsgrundlage.
Wir beraten Privatpersonen beim Immobilienerwerb ebenso wie Unternehmen bei gesellschaftsrechtlichen Transaktionen, Family Offices bei Vermögensnachfolgen mit Immobilienbezug und Erbengemeinschaften bei der Auseinandersetzung mehrerer Grundstücke.
Gerade bei komplexeren Strukturen, mehreren Beteiligten, unterschiedlichen Erwerbsvorgängen und bei grenzüberschreitenden Bezügen lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung.
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur Grunderwerbsteuer am häufigsten stellen.
Die Grunderwerbsteuer wird von den Bundesländern eigenständig festgesetzt und liegt aktuell je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises bzw. der Bemessungsgrundlage. Gibt es keinen Kaufpreis, beispielsweise bei bestimmten Umwandlungen oder gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, wird die Grunderwerbsteuer nach dem sogenannten Grundbesitzwert (Bedarfswert) ermittelt.
Möglicherweise ja. Auch ohne direkten Grundstückskauf kann Grunderwerbsteuer entstehen, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse an einer Gesellschaft mit Grundbesitz wesentlich ändern. Anteilsübertragungen von 90 % innerhalb von zehn Jahren können bereits zu einer Grunderwerbsteuer führen. Dies gilt auch, wenn Anteile nur mittelbar, beispielsweise auf Ebene der Holding oder auch innerhalb einer Unternehmensgruppe übertragen werden. Gerne prüfen wir Beteiligungsstrukturen frühzeitig darauf, ob eine Transaktion Grunderwerbsteuer auslöst.
Beim Erwerb durch Erbfall oder Schenkung unter nahen Angehörigen greifen eigenständige Befreiungstatbestände. Löst sich eine Erbengemeinschaft über mehrere Immobilien mit unterschiedlichem rechtlichen Hintergrund auf, kommt es regelmäßig auf die einzelne Zuordnung an. Wir prüfen für Sie, ob Grunderwerbsteuer anfällt.
Zu spät oder unvollständig eingereichte Anzeigen können zu einer tatsächlichen Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer oder einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Wir übernehmen die erforderlichen Anzeigen an das Finanzamt und begleiten Sie, falls ein Grunderwerbsteuerbescheid angegriffen werden soll.
Steht eine Immobilientransaktion, eine Anteilsübertragung oder eine Erbauseinandersetzung an? Sprechen Sie uns frühzeitig an, denn vor Vertragsschluss lassen sich die meisten Gestaltungsspielräume noch nutzen.

Kontakt
Steht eine Immobilientransaktion, eine Anteilsübertragung oder eine Erbauseinandersetzung an? Sprechen Sie uns frühzeitig an, denn vor Vertragsschluss lassen sich die meisten Gestaltungsspielräume noch nutzen.