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Leistung

Internationales Steuerrecht

Sobald Ihr Geschäft über die deutsche Grenze reicht, wird aus einer steuerlichen Frage schnell mehrere.

Steuerberatung bei grenzüberschreitenden Geschäften: für den Mittelstand in Hamburg.

Neue Absatzmärkte, eine Tochtergesellschaft im Ausland, ein Zulieferer in der EU oder schon die erste Warenlieferung ins Nachbarland: Grenzüberschreitende Geschäfte berühren regelmäßig mehrere Rechtsordnungen gleichzeitig. Doppelbesteuerungsabkommen, nationale Vorschriften mit Auslandsbezug, das Außensteuergesetz und EU-Recht können zugleich betroffen sein. Das betrifft längst nicht mehr nur Großkonzerne. Schon der Mittelstand hat heute regelmäßig grenzüberschreitende Berührungspunkte, sei es durch Expansion, verlagerte Produktion oder einfache Warenlieferungen innerhalb der EU.

Wir sortieren diese Fragen für Sie und sorgen dafür, dass Sie die steuerlichen Anforderungen erfüllen können.

Wo wir Sie konkret unterstützen

  • Umsatzsteuer im europäischen Rahmen: insbesondere bei Dreiecksgeschäften, Konsignationslagern und Reihengeschäften, die regelmäßig zu Abgrenzungsfragen führen
  • Vorsteuervergütungsverfahren
  • Minimierung der Quellensteuerbelastung auf Dividenden, Lizenzen und Zinsen
  • Verrechnungspreissysteme und -dokumentation zwischen verbundenen Unternehmen in unterschiedlichen Staaten
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung und grenzüberschreitende Steuerstrukturierung
  • Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuerrecht
  • Mitarbeiterentsendung ins Ausland
  • Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen (DAC6)

Für größere Unternehmensgruppen: Ab einem konsolidierten Konzernumsatz von 750 Mio. Euro greift seit 2024 neben dem CbCR zusätzlich die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two / Mindeststeuergesetz) mit eigenen Melde- und Erklärungspflichten. Ergänzend ist für alle nach dem 21.06.2024 beginnenden Geschäftsjahre der sog. EU Public CbCR (Ertragsteuerinformationsbericht) zu erstellen. Wenn Ihr Unternehmen in diesen Anwendungsbereich fällt, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Melde- und Erklärungspflichten.

Über unser eigenes Team hinaus

Über unsere Einbindung in das internationale Beraternetzwerk XLNC, ein weltweiter Zusammenschluss unabhängiger Beratungsgesellschaften, können wir auch eine abgestimmte Lösung gewährleisten, wenn eine steuerliche Fragestellung fachkundige Unterstützung in den anderen Staaten erfordert.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

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Kontakt

Wir sind für Sie da.

Sie planen einen Schritt ins Ausland oder haben bereits eine grenzüberschreitende Struktur, die geprüft werden sollte? Sprechen Sie uns an.