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Leistung

IP-Transaktionen

Rechtliche Begleitung beim Erwerb, der Übertragung und Lizenzierung von geistigem Eigentum – insbesondere von Patenten, Marken, Designs, Urheberrechten und Know-how.

Kauf und Verkauf von IP-Rechten, Übertragung im Rahmen von M&A, Lizenzierungen, Einbringung in Joint Ventures.

IP steht für Intellectual Property, also für geistiges Eigentum, nämlich Patente, Marken, Designs, Urheberrechte und Know-how. Transaktionen rund um IP finden beispielsweise beim Kauf oder Verkauf einzelner Schutzrechte, im Rahmen von M&A-Transaktionen, bei Lizenzierungen und bei der Einbringung von IP in Joint Ventures statt. Je nach Gestaltung werden Schutzrechte übertragen, Nutzungsrechte eingeräumt oder Know-how zur Nutzung überlassen. IP-Transaktionen spielen bei Unternehmensbewertungen, Technologietransfers und Innovationsprojekten eine wichtige Rolle.

Wir prüfen Schutzumfang, Laufzeit, territoriale Reichweite und bestehende Belastungen, etwa durch Lizenzen. Anschließend gestalten wir die vertraglichen Regelungen zu Nutzung, Vergütung, Haftung und Gewährleistung – einschließlich möglicher Zusicherungen zur Freiheit von Rechten Dritter. Dazu gehören auch Verträge mit Freelancern und Entwicklern, insbesondere zur Einräumung von Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen. Zudem beraten wir zu Arbeitnehmererfindungen – von der Erfindungsmeldung und Inanspruchnahme bis zur Rechtezuordnung und Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG).

Was wir für Sie tun

  • Prüfung von Schutzumfang, Laufzeit, territorialer Reichweite und bestehenden Belastungen, etwa durch Lizenzen
  • Gestaltung und Verhandlung von Kauf-, Übertragungs- und Lizenzverträgen für Marken, Patente, Designs, Urheberrechte und Know-how
  • Begleitung von IP-Übertragungen und Einbringungen in M&A-Transaktionen, Joint Ventures sowie Technologie- und Innovationsprojekten
  • Gestaltung von Haftungs- und Gewährleistungsregelungen, insbesondere zu Rechten Dritter
  • Gestaltung von Freelancer- und Entwicklungsverträgen, insbesondere zu Nutzungsrechten an Arbeitsergebnissen, Vergütung und Vertraulichkeit
  • Beratung zu Arbeitnehmererfindungen – von der Erfindungsmeldung und Inanspruchnahme bis zur Rechtezuordnung und Vergütung nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG)

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

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