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Leistung

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist Pflicht. Dass er Ihnen auch etwas nützt, ist unsere Aufgabe.

Neben der laufenden Buchführung ist die Jahresabschlusserstellung ein wesentlicher Bereich unserer Serviceleistungen.

Jeder Kaufmann ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen, sowie eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) des Geschäftsjahres. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Je nach Lage der Dinge sind noch ein Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht erforderlich.

Die Bilanz dient der übersichtlichen Darstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens und gibt die wirtschaftliche Lage wieder. Für den Kaufmann begründet sie damit ein wesentliches Fundament der zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen. Sie hat somit ebenfalls Informationsfunktion für die externen Bilanzadressaten (Banken, Fiskus, Anteilseigner etc.). Des Weiteren entfaltet die Handelsbilanz weiterhin vielfach Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz, wird zu dieser weiterentwickelt und stellt die Grundlage der Steuerberechnung dar.

Was wir für Sie tun

  • Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB
  • Anhang und Lagebericht
  • Überleitung zur Steuerbilanz
  • E-Bilanz und verkürzter Jahresabschluss zur Offenlegung im Unternehmensregister
  • Einnahmenüberschussrechnung
  • Eröffnungs-, Zwischen- und Auseinandersetzungsbilanzen
  • Bilanzanalyse und abschließendes Bilanzgespräch

Sollten Sie einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung unterliegen, finden Sie Unterstützung in unserem Team der Wirtschaftsprüfung.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zum Jahresabschluss am häufigsten stellen.

Was gehört zum Jahresabschluss?

Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Je nach Lage der Dinge sind noch ein Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz?

Die Handelsbilanz stellt die Vermögenswerte Ihres Unternehmens dar, gibt die wirtschaftliche Lage wieder und hat damit Informationsfunktion für die externen Bilanzadressaten (Banken, Fiskus, Anteilseigner etc.). Sie entfaltet weiterhin vielfach Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz, wird zu dieser weiterentwickelt und stellt die Grundlage der Steuerberechnung dar.

Wir buchen selbst. Machen Sie trotzdem den Abschluss?

Ja. Die laufende Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses sind zwei getrennte Leistungen; wir setzen auf Ihrer Buchführung auf.

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

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