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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Der Jahresabschluss ist Pflicht. Dass er Ihnen auch etwas nützt, ist unsere Aufgabe.
Jeder Kaufmann ist gesetzlich dazu verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen, sowie eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) des Geschäftsjahres. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Je nach Lage der Dinge sind noch ein Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht erforderlich.
Die Bilanz dient der übersichtlichen Darstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens und gibt die wirtschaftliche Lage wieder. Für den Kaufmann begründet sie damit ein wesentliches Fundament der zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen. Sie hat somit ebenfalls Informationsfunktion für die externen Bilanzadressaten (Banken, Fiskus, Anteilseigner etc.). Des Weiteren entfaltet die Handelsbilanz weiterhin vielfach Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz, wird zu dieser weiterentwickelt und stellt die Grundlage der Steuerberechnung dar.
Sollten Sie einer gesetzlichen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfung unterliegen, finden Sie Unterstützung in unserem Team der Wirtschaftsprüfung.
Wir kriegen das hin

Geschäftsführender Partner, Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Fachberater für Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)

Partner, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Fachberater für Vermögens- und Finanzplanung (DStV e.V.), Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zum Jahresabschluss am häufigsten stellen.
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Je nach Lage der Dinge sind noch ein Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht erforderlich.
Die Handelsbilanz stellt die Vermögenswerte Ihres Unternehmens dar, gibt die wirtschaftliche Lage wieder und hat damit Informationsfunktion für die externen Bilanzadressaten (Banken, Fiskus, Anteilseigner etc.). Sie entfaltet weiterhin vielfach Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz, wird zu dieser weiterentwickelt und stellt die Grundlage der Steuerberechnung dar.
Ja. Die laufende Buchführung und die Erstellung des Jahresabschlusses sind zwei getrennte Leistungen; wir setzen auf Ihrer Buchführung auf.
Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern?

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