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Leistung

Lizenzverträge

Nutzungsrechte an Software, Marken, Patenten und Urheberrechten rechtssicher einräumen, ohne die Rechte selbst zu übertragen.

Gestaltung und Prüfung von Lizenzverträgen für Software, Marken, Patente und Urheberrechte.

Mit einem Lizenzvertrag räumen Sie Dritten Nutzungsrechte an Ihrem geistigen Eigentum ein, ohne die Rechte selbst zu übertragen. Der Vertrag bestimmt insbesondere Umfang und Grenzen der Nutzung sowie die Frage, ob die Lizenz ausschließlich oder nicht ausschließlich erteilt wird.

Zugleich regelt er die Vergütung, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, den Umgang mit Schutzrechtsverletzungen sowie Haftung, Gewährleistung, Laufzeit und Kündigung.

Wir gestalten Lizenzverträge für Lizenzgeber und Lizenznehmer und prüfen Ihnen vorgelegte Verträge vor deren Unterzeichnung. Wir stehen jedoch auch an Ihrer Seite, sollte es zu Vertragsverletzungen kommen.

Was wir regeln

  • Umfang der Nutzungsrechte, insbesondere in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht
  • Einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte sowie Unterlizenzierungsrechte
  • Vergütung, etwa Lizenzgebühren, Mindestvergütungen und Umsatzbeteiligungen
  • Pflichten des Lizenzgebers, insbesondere zur Bereitstellung, Aktualisierung und Wahrung des geistigen Eigentums
  • Pflichten des Lizenznehmers, insbesondere zur Einhaltung der Nutzungsgrenzen sowie zu Bericht- und Abrechnungspflichten
  • Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
  • Haftung und Gewährleistung, insbesondere für Rechtsmängel
  • Vorgehen bei Verletzungen der lizenzierten Schutzrechte
  • Verteidigung beim Vorwurf einer Verletzung von lizenzierten Rechten

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zu Lizenzverträgen

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zu Lizenzverträgen am häufigsten stellen.

Was ist der Unterschied zwischen einfacher und ausschließlicher Lizenz?

Bei der einfachen Lizenz kann der Lizenzgeber dasselbe Recht weiteren Lizenznehmern einräumen und es selbst nutzen. Die ausschließliche Lizenz schließt beides aus. Welche Form zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir mit Ihnen und regeln die Vergütung entsprechend.

Wer verteidigt das Schutzrecht, wenn ein Dritter es angreift?

Der Lizenzvertrag legt fest, welche Vertragspartei bei Verletzungen oder Angriffen durch Dritte tätig wird, wer die Kosten trägt und wie etwaige Ansprüche durchgesetzt werden. Der Lizenzgeber übernimmt regelmäßig Pflichten zur Aufrechterhaltung und Verteidigung des Schutzrechts. Der Lizenznehmer ist insbesondere zur Einhaltung der vereinbarten Nutzungsgrenzen sowie gegebenenfalls zu Berichts- und Mitwirkungspflichten verpflichtet.

Wie lange läuft ein Lizenzvertrag, und wie endet er?

Laufzeit und Kündigung vereinbaren die Vertragsparteien in der Regel individuell. Darüber hinaus sollte geregelt werden, welche Folgen die Vertragsbeendigung hat, insbesondere ob und für welchen Zeitraum eine Abverkaufs- oder Weiternutzungsbefugnis besteht.

Noch weitere Fragen?

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir sind für Sie da.

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