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Leistung

Medienrecht

Wir beraten Sie umfassend im Medien- und Persönlichkeitsrecht und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte, Ihr Ruf und Ihr Bild in der Öffentlichkeit geschützt bleiben.

Vielfalt des Medienrechts: Persönlichkeitsrecht, Presserecht und Reputation im Netz.

Wir alle haben schon einmal ferngesehen, Radio gehört oder eine Zeitung bzw. ein Magazin gelesen, in Papierform oder digital. Andere sind wiederum als Fotografen, Filmemacher, Redakteure, Verlagsmitarbeiter, Plattformbetreiber, also als Medienschaffende tätig. Oder sie gelten als Person des öffentlichen Lebens, wurden als Privatperson Mittelpunkt einer Veröffentlichung oder haben selbst etwas veröffentlicht – etwa im Internet, in den sozialen Netzwerken o.ä. Das so genannte Medienrecht spielt demnach in unser aller Leben eine Rolle.

Es ist so vielfältig wie anspruchsvoll – und ebenso wichtig.

Unterschieden wird dabei zwischen dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht (Rundfunkrecht, Filmrecht, Presserecht, Recht der Telemedien und der Telekommunikation) und dem privaten Medienrecht (Persönlichkeitsrecht, Schutz des geistigen Eigentums etc.). Und auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Informationsfreiheit, obgleich im Grundgesetz geregelt, sind hier zu berücksichtigen.

Kurzum: Wann immer Inhalte in Wort, Bild oder Ton vermittelt werden, sprechen wir vom Medienrecht.

Und hier können sich dem Laien wie dem Profi eine Vielzahl an Fragen stellen: Wann unterliegt ein Werk der Kunstfreiheit und wann verletzt es das Urheberrecht eines anderen? Wieviel darf ein Foto in einer Zeitung von mir zeigen – als Privatperson und als so genannte Person des öffentlichen Lebens? Wo sind die Grenzen? Wann wird mein Recht am eigenen Bild verletzt? Wann verletze ich als Fotograf das Recht eines anderen? Was ist erlaubt, was nicht? Darf ich im Internet schreiben, was ich möchte? Wann ist es Meinungsfreiheit und wann eine ehrverletzende Behauptung? Und wie weit darf Berichterstattung gehen und wann ist es eine unwahre Tatsachenbehauptung oder gar Verleumdung?

Was wir für Sie tun

Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht beraten Sie gern und unterstützen Sie unter anderem bei

  • der Verteidigung Ihrer (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte (unwahre Tatsachenbehauptungen, falsche Berichterstattung oder ehrverletzende und/oder rechtsverletzende Behauptungen in der Presse, in Bewertungsportalen, sozialen Netzwerken etc., Cybermobbing, Verletzung des Rechts am eigenen Bild etc.)
  • der Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (außergerichtlich durch Erstellung einer Abmahnung und auch gerichtlich durch Einreichen einer einstweiligen Verfügung oder Unterlassungsklage)
  • der Durchsetzung von Gegendarstellungen, eines Widerrufs oder einer Richtigstellung
  • der rechtlichen Prüfung und Abwehr von gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder Richtigstellung
  • der Prüfung von Abmahnungen
  • der Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen (bspw. durch Hinterlegung von Schutzschriften oder Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung)
  • Maßnahmen gegen Suchmaschinenbetreiber im Internet
  • der Durchsetzung von Ansprüchen bei so genanntem Identitätsdiebstahl im Internet
  • der Prüfung von Medieninhalten auf deren Zulässigkeit (Texte, Bilder, musikalische Werke)

Wichtig in diesem Zusammenhang:

Medienrechtliche Ansprüche sind oftmals eilbedürftig und ebenso zu behandeln, um bspw. eine einstweilige Verfügung durchsetzen oder auch abwehren zu können. Zögern Sie also nicht. Und seien Sie gewiss: Wir kämpfen für unsere Mandanten – schnell, wenn es möglich ist, aber auch ausdauernd über Jahre und bis zum Europäischen Gerichtshof, wenn es notwendig ist.

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Medienrecht

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zu Berichterstattung und Reputation am häufigsten stellen.

Über uns steht etwas Falsches im Netz. Wie schnell muss ich reagieren?

Sehr schnell. Medienrechtliche Ansprüche sind oftmals eilbedürftig und ebenso zu behandeln, um bspw. eine einstweilige Verfügung durchsetzen oder auch abwehren zu können. Zögern Sie also nicht, sondern melden Sie sich, sobald Sie den Beitrag kennen.

Eine schlechte Bewertung schadet uns. Können wir sie löschen lassen?

Das hängt davon ab, was darin steht. Wir verteidigen Ihre (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte gegen unwahre Tatsachenbehauptungen sowie ehrverletzende und rechtsverletzende Behauptungen in Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken. Je nach Fall setzen wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch oder erwirken eine Gegendarstellung, einen Widerruf oder eine Richtigstellung.

Wir wurden abgemahnt. Müssen wir zahlen?

Nicht ungeprüft. Wir prüfen die Abmahnung und die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, eine Gegendarstellung, einen Widerruf oder eine Richtigstellung. Ist die Abmahnung unbegründet, wehren wir sie ab, außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich.

Noch weitere Fragen?

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Wir sind für Sie da.

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