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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir beraten Sie umfassend im Medien- und Persönlichkeitsrecht und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte, Ihr Ruf und Ihr Bild in der Öffentlichkeit geschützt bleiben.
Wir alle haben schon einmal ferngesehen, Radio gehört oder eine Zeitung bzw. ein Magazin gelesen, in Papierform oder digital. Andere sind wiederum als Fotografen, Filmemacher, Redakteure, Verlagsmitarbeiter, Plattformbetreiber, also als Medienschaffende tätig. Oder sie gelten als Person des öffentlichen Lebens, wurden als Privatperson Mittelpunkt einer Veröffentlichung oder haben selbst etwas veröffentlicht – etwa im Internet, in den sozialen Netzwerken o.ä. Das so genannte Medienrecht spielt demnach in unser aller Leben eine Rolle.
Es ist so vielfältig wie anspruchsvoll – und ebenso wichtig.
Unterschieden wird dabei zwischen dem öffentlich-rechtlichen Medienrecht (Rundfunkrecht, Filmrecht, Presserecht, Recht der Telemedien und der Telekommunikation) und dem privaten Medienrecht (Persönlichkeitsrecht, Schutz des geistigen Eigentums etc.). Und auch das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Informationsfreiheit, obgleich im Grundgesetz geregelt, sind hier zu berücksichtigen.
Kurzum: Wann immer Inhalte in Wort, Bild oder Ton vermittelt werden, sprechen wir vom Medienrecht.
Und hier können sich dem Laien wie dem Profi eine Vielzahl an Fragen stellen: Wann unterliegt ein Werk der Kunstfreiheit und wann verletzt es das Urheberrecht eines anderen? Wieviel darf ein Foto in einer Zeitung von mir zeigen – als Privatperson und als so genannte Person des öffentlichen Lebens? Wo sind die Grenzen? Wann wird mein Recht am eigenen Bild verletzt? Wann verletze ich als Fotograf das Recht eines anderen? Was ist erlaubt, was nicht? Darf ich im Internet schreiben, was ich möchte? Wann ist es Meinungsfreiheit und wann eine ehrverletzende Behauptung? Und wie weit darf Berichterstattung gehen und wann ist es eine unwahre Tatsachenbehauptung oder gar Verleumdung?
Unsere Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht beraten Sie gern und unterstützen Sie unter anderem bei
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Medienrechtliche Ansprüche sind oftmals eilbedürftig und ebenso zu behandeln, um bspw. eine einstweilige Verfügung durchsetzen oder auch abwehren zu können. Zögern Sie also nicht. Und seien Sie gewiss: Wir kämpfen für unsere Mandanten – schnell, wenn es möglich ist, aber auch ausdauernd über Jahre und bis zum Europäischen Gerichtshof, wenn es notwendig ist.
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zu Berichterstattung und Reputation am häufigsten stellen.
Sehr schnell. Medienrechtliche Ansprüche sind oftmals eilbedürftig und ebenso zu behandeln, um bspw. eine einstweilige Verfügung durchsetzen oder auch abwehren zu können. Zögern Sie also nicht, sondern melden Sie sich, sobald Sie den Beitrag kennen.
Das hängt davon ab, was darin steht. Wir verteidigen Ihre (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechte gegen unwahre Tatsachenbehauptungen sowie ehrverletzende und rechtsverletzende Behauptungen in Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken. Je nach Fall setzen wir Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch oder erwirken eine Gegendarstellung, einen Widerruf oder eine Richtigstellung.
Nicht ungeprüft. Wir prüfen die Abmahnung und die Ihnen gegenüber geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, eine Gegendarstellung, einen Widerruf oder eine Richtigstellung. Ist die Abmahnung unbegründet, wehren wir sie ab, außergerichtlich und wenn nötig auch gerichtlich.
Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Wir sind für Sie da.

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