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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir unterstützen Sie von der Definition des Berichtsumfangs über die Datenerhebung und -aufbereitung bis hin zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickeln sich kontinuierlich weiter. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor der Frage, welche Anforderungen für sie relevant sind und wie Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert, nachvollziehbar und verlässlich aufbereitet werden können.
Je nach Unternehmensgröße, Geschäftsmodell und Zielsetzung kommen dabei unterschiedliche Berichtsstandards und Rahmenwerke infrage – beispielsweise die CSRD mit den ESRS oder der VSME-Standard. Wir unterstützen Sie dabei, den für Ihr Unternehmen passenden Rahmen zu bestimmen, relevante Informationen zu erheben und diese strukturiert für eine transparente und nachvollziehbare Berichterstattung aufzubereiten.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet bestimmte Unternehmen zu einer umfassenden und standardisierten Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisieren, welche Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen zu berichten sind und wie diese aufzubereiten sind.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dazu gehören insbesondere die Einordnung der relevanten Anforderungen, die Wesentlichkeitsanalyse, die Identifikation und Erhebung erforderlicher Daten, die Entwicklung geeigneter Prozesse und Strukturen sowie die Aufbereitung der Nachhaltigkeitsinformationen für die Berichterstattung. So schaffen wir gemeinsam eine verlässliche Grundlage für einen transparenten und nachvollziehbaren Nachhaltigkeitsbericht.
Der VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) bietet kleinen und mittleren Unternehmen einen praxisorientierten Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Basismodul des VSME-Standards deckt die wichtigsten Nachhaltigkeitsthemen ab. Durch das Zusatzmodul können zusätzliche Offenlegungspflichten abgedeckt werden. Beide enthalten Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen. Wir unterstützen Sie bei der Festlegung des Berichtsumfangs und der Umsetzung der Anforderungen und erstellen gemeinsam mit Ihnen eine aussagekräftige und zukunftsorientierte Berichterstattung.
Wir kriegen das hin
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung am häufigsten stellen.
Der Nachhaltigkeitsbericht wird als eigenständiger Abschnitt in Ihren Lagebericht integriert.
Ein Nachhaltigkeitsbericht schafft Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung Ihres Unternehmens und macht Entwicklungen, Risiken und Handlungsfelder sichtbar. Der Bericht unterstützt Sie dabei, Nachhaltigkeit strategisch zu steuern, Erwartungen von Stakeholdern und Investoren zu adressieren und die eigene Positionierung im Markt zu stärken. Gleichzeitig schafft dieser eine belastbare Grundlage für den Dialog mit Kunden, Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und weiteren Anspruchsgruppen.
Ob Ihr Unternehmen nach CSRD berichten muss und ab welchem Geschäftsjahr, hängt von den jeweils geltenden Vorschriften und Ihrer konkreten Unternehmenssituation ab. Wir prüfen mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und welcher Berichtszeitraum maßgeblich ist.
Die CSRD bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die ESRS enthalten die detaillierten Berichtsanforderungen für Unternehmen, die unter die CSRD fallen. Der VSME ist ein freiwilliger, verhältnismäßig ausgestalteter Berichtsstandard für kleinere Unternehmen. Die Europäische Kommission beschreibt ihn als freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs.
Der Vorjahresbericht ist eine hilfreiche Grundlage, sollte aber nicht unverändert übernommen werden. Für den neuen Berichtszeitraum sind die Angaben zu aktualisieren, zum Beispiel zu Kennzahlen, Maßnahmen, Zielen und Entwicklungen im Unternehmen.
Ja. Der VSME ist deutlich kompakter und auf kleinere Unternehmen ausgerichtet. Dieser umfasst weniger und stärker fokussierte Angaben als eine CSRD-Berichterstattung nach den ESRS. Der Bericht nach VSME ist jedoch kein bloß gekürzter CSRD-Bericht.
Sie wollen schon jetzt mehr über die verschiedenen Bereiche der Nachhaltigkeit von unseren Experten erfahren? Wenn Sie mehr über einzelne Maßnahmen, Initiativen und Ziele wissen wollen, werfen Sie einen Blick in unseren Nachhaltigkeitsbericht. Beiträge: „VSME: Vereinfachte Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU“, „VSME kompakt: Welche Unternehmen sind betroffen? Merkmale und Anforderungen“ und „Wie entsteht ein Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD – von der Wertschöpfungskette bis zur Wesentlichkeitsmatrix“.

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