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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir prüfen Ihren Nachhaltigkeitsbericht unabhängig, transparent und nach den geltenden Anforderungen.
Eine unabhängige Prüfung stärkt die Glaubwürdigkeit Ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir prüfen Ihren Nachhaltigkeitsbericht nach den geltenden Prüfungsstandards und unterstützen Sie dabei, die Qualität und Verlässlichkeit Ihrer Berichterstattung sicherzustellen.
Im Mittelpunkt stehen die Nachhaltigkeitsinformationen, die in Ihrem Bericht veröffentlicht werden. Wir betrachten im vereinbarten Umfang, ob ausgewählte Angaben nachvollziehbar ermittelt, angemessen dokumentiert und konsistent dargestellt sind. Dazu können beispielsweise Datenquellen und Berechnungsmethoden, Zuständigkeiten und Prozesse zur Datenerhebung sowie ausgewählte Kennzahlen und die dazugehörigen Nachweise gehören.
Welche Angaben und Prüfungshandlungen einbezogen werden, richtet sich nach dem Berichtsstandard, dem Prüfungsauftrag und der vereinbarten Prüfungssicherheit (limited assurance oder reasonable assurance). Den Umfang und die Kriterien der Prüfung klären wir vor Beginn des Auftrags.
Wir prüfen Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ISSA 5000, dem internationalen Standard für Nachhaltigkeitsprüfungen. Welche Angaben in die Prüfung einbezogen werden und ob sie mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit erfolgt, legen wir für den konkreten Auftrag fest.
Wir prüfen Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Anforderungen der CSRD und den geltenden Prüfungsstandards. Mit einer unabhängigen und sorgfältigen Prüfung schaffen wir Transparenz, stärken die Verlässlichkeit Ihrer Berichterstattung und unterstützen Sie bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen.
Auch eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VSME-Standard kann durch eine unabhängige Prüfung zusätzlich an Glaubwürdigkeit gewinnen. Wir prüfen Ihre Berichterstattung nach anerkannten Prüfungsstandards und schaffen Vertrauen bei Banken, Kunden und weiteren Geschäftspartnern.
Sie wollen schon jetzt mehr über die verschiedenen Bereiche der Nachhaltigkeit von unseren Experten erfahren?
Beiträge: „Von ESG-Daten zu belastbaren Berichten: Die Bedeutung eines wirksamen IKS“ und „Nachhaltigkeit messen: Welche KPIs sind wirklich aussagekräftig?“.
Wir kriegen das hin
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur Nachhaltigkeitsprüfung am häufigsten stellen.
Wir prüfen die Nachhaltigkeitsinformationen im vereinbarten Auftragsumfang anhand der maßgeblichen Kriterien und Prüfungsanforderungen. Welche Angaben und Nachweise einbezogen werden, hängt vom Berichtsstandard und vom Prüfungsauftrag ab. Den Umfang klären wir vor Beginn der Prüfung.
Die Begriffe beschreiben die Tiefe der Prüfung und das damit verbundene Maß an Sicherheit. Eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit umfasst weitergehende Prüfungshandlungen und bietet ein höheres Maß an Sicherheit als eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
Nein. Die Prüfung bezieht sich auf die Nachhaltigkeitsinformationen, die im konkreten Auftrag festgelegt wurden. Sie ist kein Gütesiegel für das gesamte Unternehmen und bestätigt auch nicht, dass Nachhaltigkeitsziele künftig erreicht werden.
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