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Leistung

Pflichtprüfungen

Wir prüfen Ihren Jahresabschluss, damit Sie auch weiterhin positiv in die Zukunft schreiten können.

Abschlussprüfungen

Die gesetzlich vorgeschriebene, risikoorientierte Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS stellt den Kernbereich unserer Abschlussprüfungstätigkeiten dar. Für Sie als Unternehmer bildet die Grundlage Ihres unternehmerischen Erfolges die Zuverlässigkeit Ihrer Rechnungslegung. Dabei gilt der Grundsatz: „Wer seine Vergangenheit nicht kennt, kann sich heute nicht zielgerichtet auf morgen vorbereiten.“

Als unabhängiger Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen auf dieser Basis eine zeitlich optimierte Leistung an. Wir beurteilen, ob Ihr Abschluss mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Neben der gesteigerten externen Glaubwürdigkeit schaffen wir mit Ihnen die Basis für die Entwicklung der nächsten Schritte Ihres Unternehmens.

Als partnergeführte mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft legen wir dabei Wert auf den persönlichen Kontakt zu Ihnen. Sie können somit unmittelbar durch den direkten Austausch von der Expertise unserer Wirtschaftsprüfer profitieren. Unsere umfassenden Branchenkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Industrie, Handel, Logistik, Konsumgüter, Chemie und Pharma, Gesundheitswesen, Energie und Rohstoffe sowie Sport, liefern Ihnen einen signifikanten Wettbewerbsvorteil. Wir sind somit der ideale Partner für den Mittelstand.

Um für Sie weitere Mehrwerte zu schaffen, ermöglichen wir Ihnen auf Basis der vorliegenden Rechenwerke aus einer Hand zielgerichtete und zukunftsorientierte Beratungen in Anspruch zu nehmen. Ihre erfolgreiche zukünftige Entwicklung begleiten wir tatkräftig. Als Beraterhaus denken wir weiter. Sowohl im deklaratorischen als auch im rechtlichen Bereich können wir Ihnen kompetent Wege anbieten, Ihre Anliegen fachgerecht umzusetzen. Sprechen Sie uns an!

Was wir für Sie tun

  • Gesetzliche Jahres- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB und IFRS sowie PublG
  • Prüfungen nach Gewerbeordnung (GewO) für Makler- und Bauträger (MaBV) sowie für Finanzanlagenvermittler (FinVermV)
  • Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
  • Prüfungen nach dem GmbH-Gesetz (GmbHG), dem Aktiengesetz (AktG) und dem Umwandlungsgesetz (UmwG), insb. Kapitalveränderungen, Gründungen, Umwandlungen
  • Prüfungen nach dem Landesstiftungsrecht oder der Satzung
  • Prüfungen und Bescheinigungen nach dem Verpackungsrecht

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zur Pflichtprüfung

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten vor einer Prüfung am häufigsten stellen.

Wann ist mein Unternehmen prüfungspflichtig?

Grundsätzlich sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie bestimmte haftungsbeschränkte Personengesellschaften prüfungspflichtig. Maßgeblich sind insbesondere die gesetzlichen Schwellenwerte. Gerne prüfen wir, ob für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht.

Wie läuft die Prüfung bei Ihnen ab?

Mit unseren engagierten Mitarbeitern bieten wir als Standard eine zukunftsorientierte digitalisierte Prüfungsleistung vor Ort an. Unser qualifiziertes Prüfungsteam gewährleistet rund um die Prüfungstätigkeit jederzeit kompetente Ansprechpartner für Ihre Probleme. Zeitgerechte vorausschauende Lösungsansätze sind unsere Überzeugung!

Prüfen Sie auch nach IFRS?

Ja. Die gesetzlich vorgeschriebene, risikoorientierte Prüfung von Jahres- bzw. Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS ist der Kernbereich unserer Abschlussprüfungstätigkeiten. Unser weltweites Netzwerk an Kooperationspartnern sichert Ihnen ergänzend die notwendige Kompetenz für globale Entscheidungen.

Was ist eine Sonderprüfung und wann brauche ich sie?

Neben den gesetzlichen Abschlussprüfungen bieten wir Ihnen mit unserem breit aufgestellten Wirtschaftsprüferteam für die gesetzlichen Sonderprüfungen sowie für die besonderen Prüfungen passende Partner auf Augenhöhe. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung! Dazu gehören Prüfungen nach dem GmbH-Gesetz, dem Aktiengesetz und dem Umwandlungsgesetz, insbesondere bei Kapitalveränderungen, Gründungen und Umwandlungen.

Noch weitere Fragen?

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Für Fragen stehen unsere Wirtschaftsprüfer gerne bereit.

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