
Partner, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV e.V.)

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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir beurteilen die Plausibilität Ihres Jahresabschlusses, damit die Finanzierung Ihres nächsten großen Schrittes klappt.
Die Anforderungen an Form und Inhalt des Jahresabschlusses steigen ständig, sodass die Vorlage eines einfachen Jahresabschlusses bei Kreditinstituten zur Kreditgewährung oftmals nicht mehr ausreicht. Häufig werden Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen angefordert.
Die Durchführung der Plausibilitätsbeurteilung umfasst hierbei die klassischen Erstellungsarbeiten, ergänzt um analytische Beurteilungen und Plausibilisierungen.
Die im Anschluss erteilte Bescheinigung nimmt auf die durchgeführten Plausibilitätsbeurteilungen Bezug.
Daneben kann die Erstellung des Jahresabschlusses auch mit umfassenden Beurteilungen erfolgen. Diese geht über eine Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen hinaus und erfordert zusätzlich die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und der Angemessenheit bzw. Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Diese Beurteilungen sind nach Art und Umfang wie bei einer Abschlussprüfung vorzunehmen. Die Bescheinigung nimmt auf die umfassenden Beurteilungen Bezug.
Wir kriegen das hin
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur Plausibilitätsbeurteilung am häufigsten stellen.
Die Bescheinigung nimmt auf die durchgeführten Plausibilitätsbeurteilungen Bezug. Erfolgt die Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen, nimmt die Bescheinigung auf diese Bezug.
In den meisten Fällen ja. Wenn Sie uns sagen, welches Institut und welche Anforderung dahintersteht, klären wir den nötigen Umfang vorab. Es lohnt sich nicht, mehr beurteilen zu lassen, als verlangt wird.
Im Umfang der Handlungen und im Grad der Sicherheit. Bei der Abschlussprüfung beurteilen wir, ob Ihr Abschluss mit hinreichender Sicherheit frei von wesentlichen Fehlern ist; bei der Plausibilitätsbeurteilung beurteilen wir die Plausibilität Ihres Jahresabschlusses. Entsprechend unterschiedlich ist der Aufwand.
Ja. Die Durchführung der Plausibilitätsbeurteilung umfasst die Erstellungsarbeiten, analytische Beurteilungen und die Ausstellung der Bescheinigung.
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