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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Welche Angaben ein Produkt auf Verpackung, Etikett und Begleitunterlagen tragen muss, ist rechtlich vorgegeben. Wir prüfen Ihre Kennzeichnung, bevor das Produkt in den Markt geht.
Kennzeichnungsvorschriften legen fest, welche Angaben auf Produkten, Verpackungen, Etiketten und Begleitunterlagen erforderlich sind. Welche Pflichten im Einzelfall gelten, richtet sich insbesondere nach der Produktart, der Rolle des Wirtschaftsakteurs und dem Vertriebsweg.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) enthält z.B. allgemeine Anforderungen an Produktsicherheit, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit. Für Verpackungen gelten ergänzend die Vorgaben der PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), insbesondere zu Verpackung, Recycling, Nachhaltigkeit und Materialkennzeichnung. Für Medizinprodukte ist die Medizinprodukteverordnung (MDR) maßgeblich. Die EU-Batterieverordnung regelt unter anderem Kennzeichnungs-, Informations- und Rücknahmepflichten für Batterien. Für Stoffe und Gemische enthält die CLP-Verordnung Vorgaben zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, insbesondere durch Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise.
Das Ziel ist in allen Regelwerken dasselbe: Verbraucherschutz, Transparenz, Nachverfolgbarkeit und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen.
Wir sehen uns Entwürfe von Etikett, Verpackung und Begleitunterlagen an, bevor sie in die Produktion gehen.
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zur Produktkennzeichnung am häufigsten stellen.
Das richtet sich nach dem Produkt und den Vorschriften, die dafür gelten. In der Regel geht es um Herstellerangaben, CE-Kennzeichnung, Warnhinweise, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen.
Es drohen insbesondere Beanstandungen durch Behörden, Vertriebsverbote, Rückrufe, Bußgelder sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern oder Verbänden. Eine frühzeitige Prüfung reduziert diese Risiken.
Bei der Gestaltung von Verpackung, Etikett und Begleitunterlagen. Dann lassen sich Angaben noch ändern, bevor die Auflage produziert ist.
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