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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Wir schützen Ihr Urheberrecht, damit aus Ihrer Kreativität ein nachhaltiger Wert entsteht.
Jeder kann so genannter Schöpfer eines Werks sein, wenn er eine natürliche Person ist und eine neue, kreative und vor allem ganz persönliche (und eigene!) Idee in eine Form bringt, die von anderen wahrgenommen werden kann. Wenn also aus Phantasie und Kreativität eine Idee erwächst und diese durch ihren Schöpfer zu Papier, zu Gehör gebracht, anderen wahrnehmbar zugänglich gemacht wird – genau dann entsteht ein so genanntes Werk.
Komponisten, Schriftsteller, Autoren, Designer, Maler, Bildhauer, Regisseure, Erfinder, Programmierer – sie alle und mehr können Urheber eines Werks sein. Und nur sie allein haben das Recht, über die Nutzung und die Verwertung ihres Werks zu entscheiden.
Mit unseren Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht unterstützen wir Sie u.a. bei der Gestaltung und dem Abschluss von Nutzungs- und/oder Verwertungsverträgen oder auch bei der Verteidigung und Durchsetzung Ihres Urheberrechts, etwa durch Versenden einer urheberrechtlichen Abmahnung und Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder Einreichung einer Unterlassungsklage und anschließende Vertretung.
Denn stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten etwas geschaffen – ein Buch geschrieben, ein Musikstück komponiert, etwas erfunden oder ein Computerprogramm geschrieben – und jemand anderes macht es sich ganz oder in Teilen zu Eigen. Dem Urheberrecht sei Dank, ist dies nicht ohne weiteres möglich.
Wenngleich wir das Urheberrecht schätzen und selbstverständlich (be-)achten, so können wir unsere Mandanten aufgrund jahrelanger Erfahrungen doch auch auf der passiven Seite fachgerecht vertreten und prüfen für Sie die Zulässigkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung sowie die Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Inhalt, die Höhe der geltend gemachten Kosten etc.
Denn auch hier gilt es Regeln und Grenzen zu beachten und das Urheberrecht nicht über Gebühr zu strapazieren. Wir empfehlen unseren Mandanten daher an dieser Stelle: Unterzeichnen Sie niemals eine Unterlassungs- oder sonstige Willenserklärung, ohne sie zuvor anwaltlich prüfen zu lassen. Es kann sie teu(r)er zu stehen kommen.
Mit unseren Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht unterstützen wir Sie unter anderem bei
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zum Urheberrecht am häufigsten stellen.
Nicht ungeprüft. Wir empfehlen unseren Mandanten an dieser Stelle: Unterzeichnen Sie niemals eine Unterlassungs- oder sonstige Willenserklärung, ohne sie zuvor anwaltlich prüfen zu lassen. Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit der Abmahnung, die Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Inhalt sowie die Höhe der geltend gemachten Kosten.
Schöpfer eines Werks ist stets die natürliche Person, die es geschaffen hat. Nur sie allein hat das Recht, über die Nutzung und die Verwertung ihres Werks zu entscheiden. Ein Auftraggeber erwirbt durch die Beauftragung und Vergütung eines Werks jedoch nicht automatisch sämtliche Rechte an dessen Nutzung. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte ihm vertraglich eingeräumt wurden und in welchem Umfang diese genutzt werden dürfen. Bei der Gestaltung entsprechender Nutzungsverträge unterstützen wir Sie gerne.
Macht sich jemand Ihr Werk ganz oder in Teilen zu eigen, ist das dem Urheberrecht sei Dank nicht ohne weiteres möglich. Wir verteidigen und setzen Ihr Urheberrecht durch, etwa durch Versenden einer urheberrechtlichen Abmahnung, Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder Einreichung einer Unterlassungsklage und die anschließende Vertretung.
Das hängt davon ab, welche Nutzungsrechte Sie daran haben. Wir prüfen Ihre Lizenzen und beraten Sie, bevor Sie fremde Inhalte in Werbung und Social Media einsetzen.
Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Wir sind für Sie da.

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