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Leistung

Urheberrecht

Wir schützen Ihr Urheberrecht, damit aus Ihrer Kreativität ein nachhaltiger Wert entsteht.

Urheberrecht für Kreative und Unternehmen bundesweit.

Jeder kann so genannter Schöpfer eines Werks sein, wenn er eine natürliche Person ist und eine neue, kreative und vor allem ganz persönliche (und eigene!) Idee in eine Form bringt, die von anderen wahrgenommen werden kann. Wenn also aus Phantasie und Kreativität eine Idee erwächst und diese durch ihren Schöpfer zu Papier, zu Gehör gebracht, anderen wahrnehmbar zugänglich gemacht wird – genau dann entsteht ein so genanntes Werk.

Komponisten, Schriftsteller, Autoren, Designer, Maler, Bildhauer, Regisseure, Erfinder, Programmierer – sie alle und mehr können Urheber eines Werks sein. Und nur sie allein haben das Recht, über die Nutzung und die Verwertung ihres Werks zu entscheiden.

Mit unseren Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht unterstützen wir Sie u.a. bei der Gestaltung und dem Abschluss von Nutzungs- und/oder Verwertungsverträgen oder auch bei der Verteidigung und Durchsetzung Ihres Urheberrechts, etwa durch Versenden einer urheberrechtlichen Abmahnung und Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder Einreichung einer Unterlassungsklage und anschließende Vertretung.

Denn stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten etwas geschaffen – ein Buch geschrieben, ein Musikstück komponiert, etwas erfunden oder ein Computerprogramm geschrieben – und jemand anderes macht es sich ganz oder in Teilen zu Eigen. Dem Urheberrecht sei Dank, ist dies nicht ohne weiteres möglich.

Wenngleich wir das Urheberrecht schätzen und selbstverständlich (be-)achten, so können wir unsere Mandanten aufgrund jahrelanger Erfahrungen doch auch auf der passiven Seite fachgerecht vertreten und prüfen für Sie die Zulässigkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung sowie die Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Inhalt, die Höhe der geltend gemachten Kosten etc.

Denn auch hier gilt es Regeln und Grenzen zu beachten und das Urheberrecht nicht über Gebühr zu strapazieren. Wir empfehlen unseren Mandanten daher an dieser Stelle: Unterzeichnen Sie niemals eine Unterlassungs- oder sonstige Willenserklärung, ohne sie zuvor anwaltlich prüfen zu lassen. Es kann sie teu(r)er zu stehen kommen.

Was wir für Sie tun

Mit unseren Fachanwälten für Urheber- und Medienrecht unterstützen wir Sie unter anderem bei

  • der Gestaltung und dem Abschluss von Nutzungs- und/oder Verwertungsverträgen
  • der Verteidigung und Durchsetzung Ihres Urheberrechts, etwa durch Versenden einer urheberrechtlichen Abmahnung
  • der Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder Einreichung einer Unterlassungsklage und anschließenden Vertretung
  • der Prüfung der Zulässigkeit einer urheberrechtlichen Abmahnung
  • der Prüfung der Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Inhalts
  • der Prüfung der Höhe der geltend gemachten Kosten
  • der Nutzung fremder Inhalte wie Musik, Bilder und Texte in Werbung und Social Media

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Urheberrecht

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zum Urheberrecht am häufigsten stellen.

Ich habe eine Abmahnung erhalten. Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Wir empfehlen unseren Mandanten an dieser Stelle: Unterzeichnen Sie niemals eine Unterlassungs- oder sonstige Willenserklärung, ohne sie zuvor anwaltlich prüfen zu lassen. Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit der Abmahnung, die Notwendigkeit der Abgabe einer Unterlassungserklärung und deren Inhalt sowie die Höhe der geltend gemachten Kosten.

Wem gehören die Rechte an einer beauftragten Arbeit?

Schöpfer eines Werks ist stets die natürliche Person, die es geschaffen hat. Nur sie allein hat das Recht, über die Nutzung und die Verwertung ihres Werks zu entscheiden. Ein Auftraggeber erwirbt durch die Beauftragung und Vergütung eines Werks jedoch nicht automatisch sämtliche Rechte an dessen Nutzung. Entscheidend ist, welche Nutzungsrechte ihm vertraglich eingeräumt wurden und in welchem Umfang diese genutzt werden dürfen. Bei der Gestaltung entsprechender Nutzungsverträge unterstützen wir Sie gerne.

Was kann ich tun, wenn jemand mein Werk übernimmt?

Macht sich jemand Ihr Werk ganz oder in Teilen zu eigen, ist das dem Urheberrecht sei Dank nicht ohne weiteres möglich. Wir verteidigen und setzen Ihr Urheberrecht durch, etwa durch Versenden einer urheberrechtlichen Abmahnung, Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder Einreichung einer Unterlassungsklage und die anschließende Vertretung.

Dürfen wir fremde Musik und Bilder in Werbung und Social Media verwenden?

Das hängt davon ab, welche Nutzungsrechte Sie daran haben. Wir prüfen Ihre Lizenzen und beraten Sie, bevor Sie fremde Inhalte in Werbung und Social Media einsetzen.

Noch weitere Fragen?

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Wir sind für Sie da.

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