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Leistung

Wettbewerbsrecht

Wir sorgen dafür, dass fairer Wettbewerb gewahrt bleibt und Ihr Unternehmen wirksam gegen unlautere Geschäftspraktiken geschützt ist.

Konkurrenz belebt das Geschäft

Das besagt ein deutsches Sprichwort, denn durch ihre Konkurrenten sind Unternehmen angehalten, ihre Leistungen und ihre Produkte und somit ihre Position gegenüber anderen Mitbewerbern ständig zu verbessern. Allerdings gilt es auch unter Konkurrenten, bestimmte Regeln des Wettbewerbs zu beachten. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, den Ruf eines Mitbewerbers zu schädigen (durch Verunglimpfung oder die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen), selbigen auszubeuten (etwa durch Nachahmung der angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen und/oder Täuschung über die betriebliche Herkunft) oder gar Mitbewerber gezielt zu behindern.

Ebenso wenig ist es erlaubt, bestehende Verbraucherrechte als Besonderheit zu bewerben (beispielsweise Rücksendung eines Produkts bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen, da ohnehin bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Rückgaberecht besteht), um Verbraucher damit zum Kauf zu bewegen. Oder aber das Angebot von „Gratis-Beigaben“, wenn diese tatsächlich nicht gratis sind oder als Unternehmen den Anschein zu erwecken, Ware als privater Verkäufer anzubieten, um so den Rückgabe- und Widerrufsverpflichtungen zu entgehen (nicht selten zu finden in Onlineportalen).

Das so genannte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) schützt somit nicht nur Mitbewerber, sondern in Teilen auch Verbraucher. Verbraucher werden insbesondere vor irreführender Werbung, aggressiven Verkaufspraktiken, unzulässiger Belästigung und verschleierter Werbung geschützt.

Als Unternehmen wie auch als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, sich gegen unlauteren Wettbewerb zur Wehr zu setzen und Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen: mittels anwaltlicher Abmahnung, Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens oder Einreichung einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung.

Weitere Möglichkeiten

Ein weiterer, nicht unwesentlicher Bereich des Wettbewerbsrechts und somit auch unserer täglichen Arbeit ist das Kartellrecht. Es soll freien Wettbewerb garantieren und Unternehmen und Verbraucher unter anderem vor Missbrauch von Marktmacht schützen. Wenn Sie also einen Unternehmenszusammenschluss, eine Unternehmensbeteiligung oder eine umfangreiche Kooperation oder Ähnliches mit einem anderen Unternehmen planen, empfiehlt es sich, dieses Vorhaben auf seine kartellrechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Denn fällt ein Verstoß erst im Rahmen einer amtlichen Fusionskontrolle oder Prüfung auf, kann dies empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Kontaktieren Sie gern unsere Experten zu diesen oder anderen wettbewerbsrechtlichen Themen und lassen Sie sich kompetent beraten oder vertreten.

Ein Hinweis zum Schluss: Ungerechtfertigte (und somit rechtsmissbräuchliche) Abmahnungen von direkten Konkurrenten gehören ausdrücklich nicht zu unserem Metier, denn auch wir bevorzugen den fairen Wettbewerb.

Was wir für Sie tun

  • Beratung zu unzulässiger Werbung
  • Abwehr unberechtigter Abmahnungen von Mitbewerbern
  • Anwaltliche Abmahnung bei unlauterem Verhalten von Mitbewerbern
  • Einstweiliges Verfügungsverfahren und Klage auf Unterlassung und Beseitigung
  • Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
  • Schutz vor Schädigung des Rufs durch Verunglimpfung oder die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen
  • Schutz vor Ausbeutung durch Nachahmung der angebotenen Waren und Dienstleistungen oder Täuschung über die betriebliche Herkunft
  • Vorgehen gegen die gezielte Behinderung von Mitbewerbern
  • Kartellrechtliche Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmensbeteiligungen und umfangreichen Kooperationen

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

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