SCHLARMANNvonGEYSO vor dem BGH erfolgreich für Kraftwerk

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30.04.2020 von SKN Marketing

Wichtiger Teilsieg für die Elektropioniere von Kraftwerk, aber noch immer kein Ende des Rechtsstreits in Sicht: Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2020

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Seit dem 22.12.2002 (Inkrafttreten der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG) stellt Sampling eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn man die Übernahme im neuen Stück wiedererkennen kann.