29.08.2013 von Baseda
Rechtzeitig informieren
Die Umstellung auf die SEPA-Verfahren betrifft unterschiedliche Prozesse in den Unternehmen in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld, z. B.:
Finanzbereich | Andere betroffene Bereiche
Rechnungsstellung (IBAN/ BIC-Angabe/ Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge) Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/ BIC / Aktualisierung der Datenbanken) Nachforschungen (Kundenanfragen) Treasury (Liquiditätsmanagement/ Bankbeziehungen) | Vertrieb/ Einkauf (Information der Geschäftspartner/ ggf. neue Verträge/ Mandate/ Formulare) Kundenservice (SEPA-spezifische Kundenanfragen) Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten) Rechtsabteilung (insbesondere.bei Lastschriften mit Mandatsneuerungen) Externe Anbieter (z. B. Call Center) Informationstechnologie
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt im Unternehmen aufgesetzt werden
- Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen (z. B. Rechnungen) angeben
- Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen
- Software (wie z. B. Finanzbuchhaltung, Electronic Banking) an SEPA-Datenformat anpassen
- Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten
- Zahlungen möglichst beleglos einreichen
- Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren
- Entscheidung, ob SEPA-Basis und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll
- Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen (Lastschriftverfahren)
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Link "SEPA - kurz erklärt":

http://www.datev-e-content.de/index.php?VDBg=13771538087777141863144445921255&VDBid=238&rtype=link





