Dr. Hermann Lindhorst
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht
Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Im Vordergrund steht die Beratung bei der Konzeption und Entwicklung einer unternehmensspezifischen Vertriebs- und Marketingstruktur der jeweiligen Dienstleistungen und Produkte. Die konzeptionelle Gestaltung wird umgesetzt in eine systemtypische Vertragsgestaltung auf nationaler und internationaler Ebene.