Rechtsberatung —

Handelsrecht

Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung der Rahmenbedingungen, mit denen Ihre Unternehmung erfolgreich ist.


Unsere Leistungen

Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Im Vordergrund steht die Beratung bei der Konzeption und Entwicklung einer unternehmensspezifischen Vertriebs- und Marketingstruktur der jeweiligen Dienstleistungen und Produkte. Die konzeptionelle Gestaltung wird umgesetzt in eine systemtypische Vertragsgestaltung auf nationaler und internationaler Ebene.

  • Handelsvertreterverträge, Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändlerverträge
  • Eigenhändlerverträge
  • Lizenzverträge
  • Franchiseverträge auf nationaler und internationaler Ebene
  • Master-Franchiseverträge
  • Sonstige Vertriebsvereinbarungen
  • Markennutzungsverträge
  • Sonstige Kooperationen (im Vertrieb)
  • Projekt- und Pilotvereinbarungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Area-Development-Verträge

Wir kriegen das hin —

Die passenden Experten.

Dr. Hermann Lindhorst

Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-, Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Sportrecht

Andreas Th. E. Kreutzer

Rechtsanwalt (Of Counsel)


Kontaktieren Sie uns —

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