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Handelsrecht

Im Geschäftsalltag müssen Unternehmen Verträge schließen, Lieferbeziehungen gestalten und auf Veränderungen oder Konflikte schnell reagieren. Das Handelsrecht enthält besondere Regeln für Kaufleute und den kaufmännischen Geschäftsverkehr. Es ergänzt das allgemeine Zivilrecht und kann entscheidend dafür sein, welche Pflichten gelten und welche Fristen zu beachten sind. Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung der Rahmenbedingungen, mit denen Ihre Unternehmung erfolgreich ist.

Handels- und Vertriebsrecht für Unternehmen in Hamburg und Umgebung.

Das Handelsrecht ist ein Teil des Wirtschaftsprivatrechts. Seine zentralen Vorschriften finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Sie betreffen insbesondere Kaufleute, Handelsgesellschaften und bestimmte typische Geschäftsbeziehungen. Daneben gelten regelmäßig auch Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und weitere Gesetze.

Ob und welche handelsrechtlichen Regeln im Einzelfall greifen, hängt unter anderem von der Kaufmannseigenschaft der Beteiligten, der Art des Geschäfts und den getroffenen Vereinbarungen ab.

Für Geschäfte zwischen Unternehmen gelten teilweise besondere Anforderungen. Das kann beispielsweise den Abschluss und die Auslegung von Verträgen, die Lieferung von Waren, Zahlungsbedingungen oder den Umgang mit Mängeln betreffen.

Welche Regelungen sinnvoll und wirksam sind, hängt von Branche, Geschäftsmodell und Verhandlungssituation ab. Deshalb sollten Vertragsklauseln nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem gesamten Vertragsverhältnis betrachtet werden.

Das Handelsrecht regelt auch, wer als Kaufmann gilt und welche Folgen damit verbunden sind. Dazu gehören unter anderem Pflichten im kaufmännischen Geschäftsverkehr, Eintragungen im Handelsregister sowie Fragen der Vertretung durch Prokuristen und andere Bevollmächtigte.

Wir unterstützen dabei, handelsrechtliche Anforderungen einzuordnen und notwendige Schritte vorzubereiten – beispielsweise bei Änderungen von Unternehmensdaten, der Erteilung oder dem Widerruf von Prokura oder Fragen zu Vertretungsbefugnissen.

Rechtliche Unterstützung kann insbesondere hilfreich sein, wenn Sie:

  • Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Vertriebspartnern schließen oder überarbeiten,
  • AGB für den unternehmerischen Geschäftsverkehr erstellen oder prüfen lassen möchten,
  • eine Lieferung beanstanden oder auf eine Mängelrüge reagieren müssen,
  • einen Handelsvertreter- oder Vertragshändlervertrag gestalten oder beenden,
  • offene Forderungen geltend machen oder unberechtigte Ansprüche abwehren wollen,
  • Fragen zu Kaufmannseigenschaft, Handelsregister oder Prokura haben,
  • eine wichtige Geschäftsbeziehung rechtlich absichern möchten.

SKNvonGEYSO berät Unternehmen und Kaufleute zu handelsrechtlichen Fragen – von der Gestaltung geschäftlicher Vereinbarungen bis zur Klärung konkreter Streitigkeiten. Dabei richten wir die Beratung an Ihren betrieblichen Abläufen und wirtschaftlichen Zielen aus.

Was wir für Sie tun

Vertrieb und Kooperationen

  • Handelsvertreterrecht und Handelsvertreterverträge
  • Vertragshändlerverträge
  • Franchise- und Master-Franchiseverträge, national und international
  • Area-Development-Verträge
  • Sonstige Vertriebs- und Kooperationsvereinbarungen
  • Projekt- und Pilotvereinbarungen

Verträge und laufende Geschäftsbeziehungen

  • Gestaltung und Prüfung von Lieferbeziehungen
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr
  • Lizenz- und Markennutzungsverträge
  • Prüfung und Bearbeitung von Mängelrügen
  • Geltendmachung und Abwehr von Forderungen gegenüber Unternehmen

Kaufmännische Fragen

  • Fragen zum Handelsregister

Wir kriegen das hin

Die passenden Experten.

Häufige Fragen zum Handelsrecht

Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zu Vertrieb und Handel am häufigsten stellen.

Handelsvertreter oder Vertragshändler: Was ist der Unterschied?

Ein Handelsvertreter vermittelt Geschäfte für ein Unternehmen – oder schließt sie in dessen Namen und auf dessen Rechnung ab. Dafür erhält er in der Regel eine Provision. Ein Vertragshändler kauft die Waren dagegen auf eigene Rechnung und verkauft sie im eigenen Namen weiter. Welche Vertriebsform zu Ihrem Unternehmen passt, sollte bereits bei der Planung der Vertriebsstruktur geklärt werden. Die Verträge sollten die gewählte Zusammenarbeit abbilden; entscheidend ist dabei auch, wie sie tatsächlich gelebt wird.

Halten unsere AGB im Geschäft mit Unternehmen?

Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Unternehmen unterliegen einer rechtlichen Kontrolle. Dafür gelten teilweise andere Maßstäbe als im Geschäftsverkehr mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir gestalten und prüfen Ihre AGB und beraten dazu, wie sie wirksam in Ihre Verträge einbezogen werden können.

Wir vertreiben ins Ausland. Welches Recht gilt?

Bei grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen sollte geklärt werden, welches Recht anwendbar ist und welche Gerichte für Streitigkeiten zuständig sein sollen. Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge für nationale und internationale Vertriebsstrukturen und berücksichtigen dabei, welche Regelungen im konkreten Fall zulässig und sinnvoll sind.

Wir sind für Sie da.

Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Oder rufen Sie uns an: +49 40 697989-0

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