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Bürokratieabbau ist in aller MundeGerade bei Genehmigungsverfahren zeigt sich, dass nicht selten weniger die Vorschriften selbst, sondern deren Umsetzung und gerichtliche Überprüfung zeitintensiv sind.Weiterlesen →Kanzlei
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Im Geschäftsalltag müssen Unternehmen Verträge schließen, Lieferbeziehungen gestalten und auf Veränderungen oder Konflikte schnell reagieren. Das Handelsrecht enthält besondere Regeln für Kaufleute und den kaufmännischen Geschäftsverkehr. Es ergänzt das allgemeine Zivilrecht und kann entscheidend dafür sein, welche Pflichten gelten und welche Fristen zu beachten sind. Wir unterstützen Sie bei der Bestimmung der Rahmenbedingungen, mit denen Ihre Unternehmung erfolgreich ist.
Das Handelsrecht ist ein Teil des Wirtschaftsprivatrechts. Seine zentralen Vorschriften finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Sie betreffen insbesondere Kaufleute, Handelsgesellschaften und bestimmte typische Geschäftsbeziehungen. Daneben gelten regelmäßig auch Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und weitere Gesetze.
Ob und welche handelsrechtlichen Regeln im Einzelfall greifen, hängt unter anderem von der Kaufmannseigenschaft der Beteiligten, der Art des Geschäfts und den getroffenen Vereinbarungen ab.
Für Geschäfte zwischen Unternehmen gelten teilweise besondere Anforderungen. Das kann beispielsweise den Abschluss und die Auslegung von Verträgen, die Lieferung von Waren, Zahlungsbedingungen oder den Umgang mit Mängeln betreffen.
Welche Regelungen sinnvoll und wirksam sind, hängt von Branche, Geschäftsmodell und Verhandlungssituation ab. Deshalb sollten Vertragsklauseln nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit dem gesamten Vertragsverhältnis betrachtet werden.
Das Handelsrecht regelt auch, wer als Kaufmann gilt und welche Folgen damit verbunden sind. Dazu gehören unter anderem Pflichten im kaufmännischen Geschäftsverkehr, Eintragungen im Handelsregister sowie Fragen der Vertretung durch Prokuristen und andere Bevollmächtigte.
Wir unterstützen dabei, handelsrechtliche Anforderungen einzuordnen und notwendige Schritte vorzubereiten – beispielsweise bei Änderungen von Unternehmensdaten, der Erteilung oder dem Widerruf von Prokura oder Fragen zu Vertretungsbefugnissen.
Rechtliche Unterstützung kann insbesondere hilfreich sein, wenn Sie:
SKNvonGEYSO berät Unternehmen und Kaufleute zu handelsrechtlichen Fragen – von der Gestaltung geschäftlicher Vereinbarungen bis zur Klärung konkreter Streitigkeiten. Dabei richten wir die Beratung an Ihren betrieblichen Abläufen und wirtschaftlichen Zielen aus.
Antworten auf die Fragen, die uns Mandanten zu Vertrieb und Handel am häufigsten stellen.
Ein Handelsvertreter vermittelt Geschäfte für ein Unternehmen – oder schließt sie in dessen Namen und auf dessen Rechnung ab. Dafür erhält er in der Regel eine Provision. Ein Vertragshändler kauft die Waren dagegen auf eigene Rechnung und verkauft sie im eigenen Namen weiter. Welche Vertriebsform zu Ihrem Unternehmen passt, sollte bereits bei der Planung der Vertriebsstruktur geklärt werden. Die Verträge sollten die gewählte Zusammenarbeit abbilden; entscheidend ist dabei auch, wie sie tatsächlich gelebt wird.
Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen Unternehmen unterliegen einer rechtlichen Kontrolle. Dafür gelten teilweise andere Maßstäbe als im Geschäftsverkehr mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir gestalten und prüfen Ihre AGB und beraten dazu, wie sie wirksam in Ihre Verträge einbezogen werden können.
Bei grenzüberschreitenden Vertriebsverträgen sollte geklärt werden, welches Recht anwendbar ist und welche Gerichte für Streitigkeiten zuständig sein sollen. Wir gestalten und prüfen Ihre Verträge für nationale und internationale Vertriebsstrukturen und berücksichtigen dabei, welche Regelungen im konkreten Fall zulässig und sinnvoll sind.
Sie möchten z. B. einen Gesprächs- oder Rückruf-Termin vereinbaren oder mehr Informationen über uns anfordern? Oder rufen Sie uns an: +49 40 697989-0

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